Bakom wacht über Arbeitsbedingungen in der Telekom-Branche

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Gemäss Fernmeldegesetz (Art. 6 Abs. 1 Bst. c) müssen die Anbieter von Fernmeldediensten die "Arbeitsbedingungen der Branche gewährleisten". Im Rahmen seiner Aufsichtstätigkeit ist das Bundesamt für Kommunikation Bakom somit auch beauftragt zu prüfen, ob die Telekomanbieter diese spezifische Konzessionsbedingung einhalten. Die Arbeitsbedingungen bei den Telcos haben im Zusammenhang mit Restrukturierungen in der Branche schon zu Diskussionen geführt, schreibt das BAKOM. Ein vom Bakom in Auftrag gegebenes Gutachten kommt nun zum Schluss, dass mit diesen Bestimmungen in erster Linie Sozialdumping unterbunden werden soll. Die Arbeitsbedingungen der Branche sind laut Gutachten nicht eingehalten, wenn wesentliche Abweichungen vom Branchendurchschnitt im Kerngehalt des Arbeitsverhältnisses, nämlich Arbeitszeit, Lohn und Ferienanspruch bestehen. Die mit der Gesetzesbestimmung angesprochene "Branche" ist auf die Anbieter von Fernmeldediensten begrenzt. Nicht unter die Regelung fallen Zulieferbetriebe und Betriebe, die in der Wertschöpfungskette vor- oder nachgelagert sind, da sie nicht im Wettbewerb mit den Konzessionärinnen stehen. Das Gutachten kommt im weiteren zum Schluss, dass sich keine Verpflichtung zum Abschluss von Gesamtarbeitsverträgen oder deren erleichterte Allgemeinverbindlichkeitserklärung aus Art.6 des FMG ableiten lasse. Es gälten die allgemeinen Regeln des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Gesamtarbeitsverträgen.