So (wenig) weit ist der Bund mit der Datengouvernanz
2021 hat der Bundesrat beschlossen, Governance-Strukturen zum Datenmanagement in der Bundesverwaltung zu schaffen. Doch diese ist noch weit davon entfernt, das entsprechende Zielbild zu verwirklichen, wie die Finanzkontrolle feststellt.
Die Bundesverwaltung hat in Sachen Daten-Governance noch sehr viel Arbeit vor sich. Dies zeigt eine unlängst von der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) durchgeführte Prüfung, deren Bericht die Behörde nun veröffentlichte.
Zielbild von 2021
Mit der Prüfung wollte die EFK feststellen, ob die sieben Departemente sowie die Bundeskanzlei Governance-Strukturen zum Datenmanagement geschaffen hatten. Dass sie dies sollten, hat der Bundesrat bereits 2021 entschieden. Als Antwort auf eine Motion verabschiedete die Regierung ein Zielbild, "mit dem einheitliche Regeln und eine neue Verordnung zur Datenpolitik erarbeitet und Silos in der Datenhaltung überwunden werden sollen", wie die EFK zusammenfasst. Im Rahmen einer Datengouvernanz sollten verbindliche Leitplanken für die gesamte Bundesverwaltung festgehalten werden. Die operative Umsetzung sollte in den Händen der jeweiligen Verwaltungseinheiten liegen, unter Begleitung einer zentralen Anlaufstelle.
"Daten gelten als eine der wichtigsten Ressourcen jeder Verwaltungseinheit", hält die EFK fest. Ziel der vom Bundesrat beschlossenen Schritte sei es gewesen, "die notwendigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Digitalisierung zu schaffen, damit Interessierte die Daten der Bundesverwaltung leichter finden und nutzen können."
Seit der Verabschiedung dieses Zielbildes hat sich einiges getan in der Bundesverwaltung. So hat der Bund ein Lenkungsmodell und einen Digitalisierungsrat etabliert, wie die EFK feststellt. Teil von Letzterem ist das Data Board Bund. Es behandelt Geschäfte, welche departementsübergreifend für den Umgang mit Daten von Bedeutung sind, wie die EFK erklärt. Mit dem Data Board Bund, dem Digitalisierungsrat und dem Lenkungsmodell existierten wichtige Pfeiler einer funktionierenden Datengouvernanz, findet die Prüfstelle.
Fehlende Strategie, unklare Rollen
Viel mehr positive Befunde für die gesamte Bundesverwaltung finden sich im EFK-Bericht nicht.
"Das Zielbild des Bundesrats zur Datengouvernanz ist erst in Ansätzen umgesetzt", stellt die EFK vielmehr fest. Dadurch schöpfe die Bundesverwaltung den Nutzen der Digitalisierung für die Bürgerinnen und Bürger noch nicht aus. Bemerkenswert ist auch, dass die EFK die Untersuchung offenbar nicht im vorgesehenen Umfang durchführte: "Aufgrund des tiefen Umsetzungsstands verzichtete die EFK auf eine weitere Vertiefung der geplanten Prüfungsfragen und schloss die Querschnittprüfung vorzeitig ab", schreibt sie dazu.
Im Detail stellt die EFK etwa fest, dass das Data Board Bund bislang keine Massnahmen umgesetzt habe, "um die wichtigsten Risiken der Datennutzung zu reduzieren, wie zum Beispiel die Verlinkung von Daten für die Bundesverwaltung". Allgemeinverbindliche Regeln für die Datennutzung fehlten ebenso wie einzuhaltende Standards der Datenbasis, "die eine strategische Steuerung der digitalen Transformation erst ermöglichen".
Des Weiteren kritisiert die EFK den Entwurf einer neuen Datenstrategie, den das Data Board Bund vorlegte. Dieser sei zu wenig konkret, um Handlungsdruck zu erzeugen. Die Finanzkontrolle fordert "klare Aussagen zu Verantwortlichkeiten, zu verbindlichen Governance-Regeln, zu Entscheid- und Eskalationswegen sowie zu Fristen für die Umsetzung". Ohne einen verbindlichen Umsetzungsplan, warnt die EFK, sei absehbar, dass die Datenstrategie nicht umgesetzt werde.
Klarheit empfiehlt sie auch für die Rolle der Data-Stewards. Auf Ebene des Data Boards bestehen solche Regelungen bereits. "Diese klare Regelung fehlt jedoch bisher auf Ebene der Departemente und Ämter." Dort seien auch die Aufgaben der Data Stewards nicht verbindlich geregelt und dokumentiert.
Uvek und VBS am weitesten
Alles in allem habe der Aufbau der Datengouvernanz in der Bundesverwaltung spät gestartet und komme nur langsam voran, befindet die EFK. Allerdings stellt sie auch grosse Unterschiede zwischen den Departementen fest.
Positiv erwähnt die Finanzkontrolle das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) und jenes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS). Beide verfügen demnach über eine formalisierte Datengouvernanz sowie eine dokumentierte und in Umsetzung begriffene Datenstrategie. Die vorgesehenen Gremien hätten ihre Arbeit aufgenommen, "auch wenn erst vereinzelt messbare Ergebnisse vorgelegt werden können."
Das Finanzdepartement und das Departement des Innern verfügen über weniger formalisierte Governance-Strukturen, während die Finanzkontrolle im Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung "Ansätze einer solchen Struktur" feststellt.
Bleiben noch zwei Departemente – nämlich das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und das Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) – sowie die Bundeskanzlei. Diese drei Behörden warten auf die bereits erwähnte bundesweite Datenstrategie.
Auch auf Ebene der Ämter ist das Bild durchzogen. Als gute Beispiele nennt die EFK Meteoschweiz, Swisstopo, das Staatssekretariat für Migration, das Bundesamt für Zoll und Grenzschutz, das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen oder das Bundesamt für Landwirtschaft und Agroscope.
Alle Empfehlungen akzeptiert
Der Finanzkontrolle reichen diese positiven Beispiele nicht. "Auf Ebene Bund kann mit dem derzeitigen Umsetzungsstand der Datengouvernanz die angestrebte Breitenwirkung, die Verbindlichkeit, die Vergleichbarkeit und Konsistenz nicht hergestellt werden", schreibt sie und kommt zum Schluss, die vom Parlament überwiesene Motion sei noch nicht erfüllt.
Im Bericht formuliert die EFK vier Empfehlungen, alle mit höchster Priorität.
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Der Bereich Digitale Transformation und ICT-Lenkung (DTI) der Bundeskanzlei sollte zusammen mit dem Data Board Bund die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten des Data-Stewardship-Modells verbindlich regeln.
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Der Delegierte des Bundesrates des Bereichs DTI sollte vorgeben, bis wann die geforderte Einheitlichkeit der Datengouvernanz in den Departementen und Bundesämtern erreicht sein muss und welches Gremium den Arbeitsfortschritt überwachen soll.
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Auch das Data Board Bund sollte in seiner Datenstrategie oder dem Umsetzungsplan festlegen, bis wann die Departemente und Ämter eine Datengouvernanz aufzubauen haben, die den Anforderungen der Datenstrategie genügt.
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Schliesslich sollte der Delegierte des Bundesrates des Bereichs DTI Vorgaben formulieren, damit der Umsetzungsplan messbar, terminiert und mit den nötigen Verantwortlichkeiten ausgearbeitet wird.
Der Bereich DTI akzeptiert alle vier Empfehlungen. Er stellt in Aussicht, dass im 4. Quartal 2026 eine Datenstrategie verabschiedet werden soll. Zudem werde der Umsetzungsplan "messbare und terminierte Massnahmen sowie klare Verantwortlichkeiten vorsehen".
Lesen Sie auch: Die wichtigsten Digitalisierungsprojekte des Bundes kämpfen laut der Eidgenössischen Finanzkontrolle weiterhin mit grundlegenden Mängeln. Viele Vorhaben leiden unter schwacher Steuerung, unklarem Nutzen und einem schlecht vorbereiteten Übergang in den Betrieb - obwohl die EFK ähnliche Defizite bereits 2016 kritisierte.
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