Bankenkommission: Härtere Richtlinien für E-Banken

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Gestern hat die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) ihre jährliche Pressekonferenz mit der Vorstellung des Jahresberichts abgehalten und dabei über ihre Vorstellung einer Revision der Geldwäscherei-Richtlinien orientiert. Darin verschärft die EBK das Handling des Internetbanking-Bereichs. Als Mindeststandard zur Kundenidentifikation für reine E-Banken gilt: Wer über eine halbe Million Franken auf seinem E-Konto lagert, muss persönlich bei der Bank vorsprechen. Weiter soll die hochentwickelte Informationstechnologie von E-Finanzinstituten zur Überwachung sämtlicher Kundenbeziehungen eingesetzt werden müssen. Wer die deponierten Konten nicht wöchentlich kontrollieren will, ist zum Einsatz einer speziellen Überwachungssoftware aufgerufen. Zu Kritik Anlass gegeben hat der bisher eher laxe Umgang der EBK mit dem Phänomen E-Banken. Die Zustellbarkeit von eingeschriebenen Briefen hatte bisher ausgereicht, um die Identität des Bankkunden zu überprüfen. Die EBK hatte sich mit dieser Haltung auf die Identitätsprüfung durch die Post verlassen. Die EBK erwartet nun von der Schweizerischen Bankiervereinigung die Ergänzung der Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken von 1998 (VSB98) bis Ende September 2001.