Berner Urteil gegen elektronisches Presse-Clipping

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Mit einem Zwischenentscheid vom 21. Mai hat der Apellationshof des Kantons Bern den Standpunkt von sieben grossen Schweizer Verlagshäusern geschützt. Diese hatten gegen die Firma Media Monitoring Switzerland (MMS), die ihren Kunden unter anderem einen elektronischen Pressespiegel anbietet, im Sommer 2000 beim genannten Gericht Klage eingereicht und verlangt, dass MMS das Einscannen der Zeitungsinhalte ohne Zustimmung der Verlage verboten wird. Der Entscheid vom 21. Mai ist allerdings noch nicht rechtskräftig und kann an das Schweizerische Bundesgericht weitergezogen werden. Bei den klagenden Verlagshäusern handelt es sich um Aargauer Zeitung, Berner Zeitung, Edipresse, Le Temps, Neue Zürcher Zeitung, Ringer und Tamedia. Sie sind laut einer Medienmitteilung der Auffassung, dass das Einscannen der redaktionellen Inhalte ihrer Medienprodukte und die kommerzielle Verwertung derselben durch MMS geltendes Recht verletzt, solange keine Einwilligung der Autoren beziehungsweise der Verlagshäuser vorliege. Der Medienclippingdienst von MMS wertete alle grösseren Schweizer Tageszeitungen, digital verfügbare Informationen sowie gewisse TV- und Radiodaten nach individuellen Bedürfnissen der Kunden aus. Zu den Kunden von MMS zählen auch zahlreiche Grossfirmen wie Coop, UBS oder Coca-Cola. Ob MMS den Fall ans Bundesgericht weiterzieht, konnte bis Redaktionsschluss des Netztickers nicht in Erfahrung gebracht werden.