Berufungsverfahren gegen Microsoft gestartet

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Das Berufungsverfahren im Kartellrechtsprozess des amerikanischen Justizministeriums gegen den Software-Giganten Microsoft hat am 27. November begonnen. Microsoft wehrt sich mit einem 150-seitigen Dokument und den altbekannten Argumenten gegen die Zerschlagung des Unternehmens. Die Berufungsrichter wollen sich beim Verfahren auch auf ein Urteil des Richters der Vorinstanz, Thomas Penfield Jackson, stützen. Dies heisst konkret, dass sie sich auf die dort diskutierten Fakten berufen und sich ausschliesslich auf die rechtlichen Aspekte konzentrieren. Laut Beobachtern werden die Anwälte von Microsoft die gesamte Prozessführung wegen Voreingenommenheit Jacksons in Frage stellen. Dieser beurteilte den Softwaregiganten in seiner Tatsachenfeststellung als Monopolist. Wenn Microsoft heute seine Stellungnahme eingereicht hat, bleibt dem Justizministerium bis am 12. Januar Zeit um zu antworten. Daraufhin hat Microsoft noch einmal Gelegenheit zu einer Erwiderung.