Bundesgericht: Interkonnektionspreise waren zu hoch

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Das Bundesgericht hiess in seinem Entscheid vom 21. April 2006 die von der ComCom für die Zeit von 2000 bis 2003 festgesetzten Interkonnektionspreise im Grundsatz gut. Der Entscheid wurde den Parteien am 22. Mai 2006 eröffnet. Die Interkonnektion regelt die Zusammenschaltung der Netze von Swisscom und den alternativen Anbietern. Die ComCom war zum Schluss gekommen, dass Swisscom Fixnet gegenüber anderen Telecom-Anbietern für bestimmte Interkonnektionsdienste in den Jahren 2000 bis 2003 zu hohe Preise verlangt habe.
Swisscom erwartet als Folge des Bundesgerichtsurteils für 2006 ein um rund 180 Millionen Franken tieferes Betriebsergebnis (EBITDA).