Bundesgericht: Swisscom darf Cinetrade übernehmen
Das Bundesgericht hat eine Klage von Cablecom abgewiesen, nach der Swisscom die Kino- und Pay-TV-Gruppe Cinetrade nicht übernehmen darf.
Im März 2005 hatte die Wettbewerbskommission (Weko) einer Übernahme zugestimmt. Danach hatte Cablecom mit dem Argument, dass eine solche Fusion zu sehr schlechten Marktstrukturen und einer Wettbewerbsverzerrung in der Schweiz führe, beim Bundesgericht eine Beschwerde gegen die Weko-Genehmigung eingelegt. Im Mai hatte das Bundesgericht mit einer superprovisorischen Verfügung erlassen, dass Swisscom und Cinetrade ihre Fusionspläne nicht weiter verfolgen dürfen, bis eine Entscheidung gefällt ist. Bereits ein Monat später hob das Bundesgericht die Verfügung allerdings wieder auf, weil die Beschwerde von Cablecom kaum Aussicht auf Erfolg hatte, denn Konkurrenten sind bei der Genehmigung eines Zusammenschlusses nicht beschwerdeberechtigt. Cablecom hat die Beschwerde dennoch weitergezogen, die nun vom Bundesgericht endgültig abgewiesen wurde.
Im März 2005 hatte die Wettbewerbskommission (Weko) einer Übernahme zugestimmt. Danach hatte Cablecom mit dem Argument, dass eine solche Fusion zu sehr schlechten Marktstrukturen und einer Wettbewerbsverzerrung in der Schweiz führe, beim Bundesgericht eine Beschwerde gegen die Weko-Genehmigung eingelegt. Im Mai hatte das Bundesgericht mit einer superprovisorischen Verfügung erlassen, dass Swisscom und Cinetrade ihre Fusionspläne nicht weiter verfolgen dürfen, bis eine Entscheidung gefällt ist. Bereits ein Monat später hob das Bundesgericht die Verfügung allerdings wieder auf, weil die Beschwerde von Cablecom kaum Aussicht auf Erfolg hatte, denn Konkurrenten sind bei der Genehmigung eines Zusammenschlusses nicht beschwerdeberechtigt. Cablecom hat die Beschwerde dennoch weitergezogen, die nun vom Bundesgericht endgültig abgewiesen wurde.
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