Überbordende Digitalregulierung: Weniger ist oft mehr
Die EU wollte mit dem "Digitalen Omnibus" ihre komplexe Digitalregulierung entschlacken – und scheitert bisher am politischen Widerstand. Der Fall zeigt, wie schwer sich einmal geschaffene Regeln zurückbauen lassen. Für die Schweiz ist das eine Mahnung zu mehr regulatorischer Zurückhaltung.
Vor einem Jahrzehnt prägte die EU die Regeln der digitalen Welt und zahlreiche Länder folgten weltweit. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO/GDPR) wurde von Kalifornien bis Thailand kopiert. Der sogenannte "Brussels effect" galt als Beleg, dass Europa zwar keine grossen Techkonzerne hervorbringt, dafür aber die Regeln des digitalen Raums prägt.
Die Stimmung kühlte sich bald wieder ab. Digital Services Act, Data Act und KI-Gesetz stiessen international auf Zurückhaltung, und auch innerhalb der EU wächst das Unbehagen, dass man bei der Digitalregulierung den Bogen überspannt hat. Der Draghi-Bericht (PDF) brachte es auf den Punkt: Der Kontinent verliert im Innovationswettlauf an Boden, auch wegen seines eigenen Regelwerks.
Genau hier sollte der "Digitale Omnibus" den Datenschutz, Cybersicherheit, Datennutzung und KI-Regeln vereinfachen. Der Weg jedoch ist steinig. Widerstand aus Politik und Zivilgesellschaft schwächte das Paket rasch. Vereinfachungen wurden zurückgenommen oder verwässert. Die restlichen Entlastungsvorhaben bleiben umstritten. Übrig blieb vor allem die Verschiebung einzelner KI-Pflichten auf 2027 und 2028. Für die Wirtschaft bringt der bisherige Kompromiss damit kaum spürbare Entlastung.
Damit ist die Kernbotschaft für die Schweiz gesetzt
Regulierung im digitalen Raum lässt sich rasch aufbauen. Ihr späterer Abbau ist ungleich schwieriger. Jede Vorschrift schafft ihre eigenen Interessengruppen, ihre eigenen Aufsichtsstellen und ihre eigenen politischen Verteidiger. Wer eine Regel wieder streichen will, kämpft nicht gegen ein Gesetz, sondern gegen ein ganzes Ökosystem. Die Geister, die man rief, wird man nicht so leicht wieder los.
Die Ausgangslage der Schweiz ist gut. Unser Land verfügt über einen vergleichsweise schlanken, technologieneutralen und risikobasierten Rechtsrahmen. Dennoch werden auch hier regelmässig neue digitale Spezialgesetze gefordert – etwa für KI, staatliche Zugriffsbefugnisse oder digitale Souveränität. Dabei sollte stets zuerst geklärt werden, welches konkrete Problem gelöst wird und ob der Nutzen den Aufwand rechtfertigt.
Für die Schweiz heisst das zweierlei. Erstens sollten europäische Digitalregelwerke nicht reflexartig übernommen werden, zumal die EU selbst gerade dabei ist, Teile davon zu korrigieren. Die Digitalregulierung ist weder Teil der bestehenden bilateralen Vertragspakete noch der Bilateralen III. Entsprechend besteht kein Anlass, solche Vorschriften im vorauseilenden Gehorsam zu übernehmen. Zweitens sollte jede neue nationale Vorschrift im Digitalbereich mit der gleichen Sorgfalt geprüft werden, mit der man sie dereinst wieder abbauen müsste. Wer die Auseinandersetzung um den Digitalen Omnibus ernst nimmt, hält den Regulierungsstift beim nächsten Mal etwas länger in der Schublade.
Die klügste Digitalpolitik ist deshalb die, die gar nicht erst eine Regulierungsdichte aufbaut, die später einen eigenen Omnibus notwendig macht.
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