Bundesgericht: Telcobranche muss während der Ferien Schichtzulagen ausbezahlen
Das Bundesgericht hat einen Rekurs von Orange gegen Schichtzulagen während der Ferien abgewiesen. 19 ehemalige Angestellte hatten mit Unterstützung der Gewerkschaft Kommunikation gegen Orange geklagt, weil der Telco diesen während der Ferien keine Schichtzulagen gezahlt hatte. Der Bundesgerichtsentscheid klärt nun die Rechtsgrundlage für die Branche. Orange werde die Zahlungspraxis entsprechend anpassen, teilt der Telco mit.
Das Zürcher Obergericht hatte diesen pauschalen Anspruch auf Schichtzulagen während der Ferien verneint. In einem ähnlich gelagerten Fall hatten ehemalige Orange-Mitarbeitende vor den Gerichten im Kanton Waadt Anspruch auf Schichtzulagen während der Ferien erhoben und diese wurden bejaht. Weil sich diese beiden Urteile kantonaler Instanzen widersprachen, ist Orange mit einem Rekurs ans Bundesgericht gelangt.
Die ehemaligen Orange-Mitarbeiter erhalten nun je 1500 Franken nachbezahlt, die Gewerkschaft will nun die Zahlungspraxis auch bei anderen Telcos nachprüfen.
Das Zürcher Obergericht hatte diesen pauschalen Anspruch auf Schichtzulagen während der Ferien verneint. In einem ähnlich gelagerten Fall hatten ehemalige Orange-Mitarbeitende vor den Gerichten im Kanton Waadt Anspruch auf Schichtzulagen während der Ferien erhoben und diese wurden bejaht. Weil sich diese beiden Urteile kantonaler Instanzen widersprachen, ist Orange mit einem Rekurs ans Bundesgericht gelangt.
Die ehemaligen Orange-Mitarbeiter erhalten nun je 1500 Franken nachbezahlt, die Gewerkschaft will nun die Zahlungspraxis auch bei anderen Telcos nachprüfen.
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