Bundesgericht.ch schon wieder in fremden Händen

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Über drei Jahre dauerte der Rechtsstreit zwischen dem Eidgenössischen Bundesgericht und dem Informatikunternehmen Cyber Surf GmbH um den Domainnamen bundesgericht.ch. Im September 2003 wurde in letzter Instanz entschieden: Der Domaingrabber, der 30'000 Franken für die Internetadresse verlangte, wurde wegen Verletzung des Bundesgesetzes zum Schutz der Wappen und anderer öffentlicher Zeichen (Wappenschutzgesetz) zu einer Busse von 2000 Franken verurteilt und musste die Domain zurückgeben. Wie sich jetzt zeigt, ging die Domain allerdings nicht ans Bundesgericht. Seit dem 24. November ist sie auf die amerikanische Firma Onvolite Inc. aus Los Angeles registriert, die als Internet Domain Strategy Consulting Unternehmen auftritt. Dies geht aus der Datenbank des Domainverwalters Switch hervor. Marco D'Alessandro, zuständig für Marketing und PR bei Switch, wollte sich ohne Rücksprache mit der abwesenden Juristin nicht zu diesem Vorfall äussern. Auch beim Bundesgericht war kurzfristig niemand für eine Stellungnahme verfügbar. Sowohl der Generalsekretär, der die ursprüngliche Klage geführt hatte, als auch der Chef Informatik waren heute morgen nicht erreichbar. Gemäss Weblaw-Newsletter vom 29. September beabsichtigte das Bundesgericht, "in einigen Wochen" parallel zu den bisherigen Internetadressen www.bger.ch, www.tribunal-federal.ch, www.tribunale-federale.ch und www.supreme-court.ch auch die neu errungene Adresse www.bundesgericht.ch in Betrieb zu nehmen.