Bundesrat erlässt Verordnung für E-Verwaltung
Der Bundesrat hat gestern eine Verordnung erlassen, die die Modalitäten für den digitalen Verkehr mit den Bundesbehörden festlegt. Sie soll am 1. Januar in Kraft treten. Die Bundesbehörden sind dann verpflichtet, bis spätestens in zehn Jahren die technischen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, damit Schweizer Bürger auch per E-Mail oder übers Internet mit den Behörden verkehren können. Zudem legt die Verordnung fest, wie die digitale Kommunikation gehandhabt werden soll.
Dabei werden Plattformen vom Eidgenössischen Finanzdepartement anerkannt und damit als sicher bewertet, wobei das Augenmerk vor allem darauf gerichtet wird, dass für Identifikation, Signatur und Verschlüsselung Schlüsselpaare eingesetzt werden, die auf Zertifikaten eines von den Zertifizierungsdiensten anerkannten Anbieters stammen.
Die Bundeskanzlei wird im Internet ein Verzeichnis jener Behörden veröffentlichen, mit denen bereits elektronisch verkehrt werden kann.
"This gang works to the clock"
Die Taubenbanden von New York
Uhr
ZETTAPLAN AG
Schweizer Antwort auf «Hyperscaler-Angst»
Uhr
isolutions AG
isolutions Future Compass: CIO-Trends 2026
Uhr
Wertpapierhandel über Blockchainplattform
Six gibt Börsenlizenz für Digitalbörse SDX zurück
Uhr
Fachbeitrag von Aveniq
Cloud-Services und künstliche Intelligenz sicher nutzen
Uhr
Luks mit neuem IT-Leiter
Luzerner Kantonsspital streicht IT-Sitz in der Geschäftsleitung
Uhr
SHARP ELECTRONICS (SCHWEIZ) AG
Technologie, die entlastet: Ganzheitliche Lösungen für Produktivität und Zusammenarbeit
Uhr
Fachbeitrag von Xelon
Wie können IT-Dienstleister das Lock-in-Szenario vermeiden?
Uhr
Umfrage von HP Schweiz
Schweizer Arbeitskräfte stehen KI positiv gegenüber
Uhr
BERNEXPO
Swiss Cyber Security Days 2026 –neue Wege zur digitalen Souveränität
Uhr