Bundesrat erlässt Verordnung für E-Verwaltung
Der Bundesrat hat gestern eine Verordnung erlassen, die die Modalitäten für den digitalen Verkehr mit den Bundesbehörden festlegt. Sie soll am 1. Januar in Kraft treten. Die Bundesbehörden sind dann verpflichtet, bis spätestens in zehn Jahren die technischen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, damit Schweizer Bürger auch per E-Mail oder übers Internet mit den Behörden verkehren können. Zudem legt die Verordnung fest, wie die digitale Kommunikation gehandhabt werden soll.
Dabei werden Plattformen vom Eidgenössischen Finanzdepartement anerkannt und damit als sicher bewertet, wobei das Augenmerk vor allem darauf gerichtet wird, dass für Identifikation, Signatur und Verschlüsselung Schlüsselpaare eingesetzt werden, die auf Zertifikaten eines von den Zertifizierungsdiensten anerkannten Anbieters stammen.
Die Bundeskanzlei wird im Internet ein Verzeichnis jener Behörden veröffentlichen, mit denen bereits elektronisch verkehrt werden kann.
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