Bundestrojaner auch schon in der Schweiz?
Der Sprecher des deutschen Unternehmens Digitask gab bekannt, dass auch Schweizer Behörden bei ihnen eingekauft hätten. Es gilt als gesichert, dass Digitask eine alte Version des Bundestrojaners an deutsche Behörden verkauft hat.
Die Piratenpartei Schweiz hatte gestern in einem Tweet auf eine Aussage von Winfried Seibert, Sprecher des deutschen Unternehmens Digitask, hingewiesen. Dieser gab bekannt, dass das Unternehmen Geschäftsbeziehungen mit Schweizer Behörden hatte und ihnen Software zur Telekommunikationsüberwachung verkauft hat.
Digitask ist in der systemintegrierten Realisierung von Datenerhebungs- und Bewertungssystemen im Bereich der Telekommunikation tätig. Es gilt als gesichert, dass das Unternehmen deutschen Behörden einen Trojaner verkauft hat. Dies liegt aber schon mehrere Jahre zurück.
Was kann die Software?
Der Trojaner aus Deutschland macht unter anderem Screenshots von Rechnern der überwachten Personen und liefert diese an die Behörden weiter. Ob die in die Schweiz gelieferte Software die gleichen Funktionen hat, wie diejenigen, die dem Bundestrojaner zugeschrieben werden, ist nicht klar. Seibert konnte diesbezüglich auch nicht präzisieren: „Ich kann nicht sagen, welche Spezifikationen diese Software beinhaltete, denn jede Behörde hat andere Anforderungen. Deswegen kann ich auch nicht beurteilen, ob und für welche Zwecke die Software eingesetzt wird.“
Da die Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs noch nicht ganz abgeschlossen ist, stellt sich hier die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage die Bestellung von Schweizer Seite aus getätigt wurde. „Die Behörden kommen Beispielsweise mit Gerichtsurteilen, aus denen dann die Möglichkeiten und Spezifikationen hervorgehen“, zeigt Seibert auf, wie es gelaufen sein könnte.
Missbrauchspotenzial
Denis Simonet, Chef der Piratenpartei Schweiz, kommentierte die Entwicklung gegenüber der Netzwoche mit Besorgnis: „Das Beispiel aus Deutschland zeigt, wie auf Menschen ein falsches Licht geworfen werden kann. Ein einfacher Screenshot kann völlig aus dem Zusammenhang gerissen sein und ist im besten Fall eine Vermutung, was der User im Sinn hatte zu tun.“
Ausserdem macht Simonet auf das mögliche Missbrauchspotenzial des Bundestrojaners aufmerksam. „Mit dem Zugriff auf ein fremdes System kann unabsichtlich oder absichtlich Beweismaterial darauf deponiert werden.“
Das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement nahm bis Redaktionsschluss keine Stellung zu diesem Sachverhalt.

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