Cablecom passt Praxis bei Schichtzulagen an und zahlt nach

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Auch Cablecom schliesst sich der neu geltenden Praxis zur Auszahlung von Schichtzulagen an und hat seine entsprechende Regelung angepasst. Zudem sollen aktive Mitarbeiter die Zulagen rückwirkend bis zum 1. Januar 2001 nachbezahlt bekommen.
Grund ist ein Bundesgerichtsurteil vom 5. Dezember 2005: 19 ehemalige Angestellte von Orange hatten mit Unterstützung der Gewerkschaft Kommunikation gegen Orange geklagt, weil der Telco während der Ferien keine Schichtzulagen gezahlt hatte. Das Bundesgericht entschied darauf, dass Nacht- und Wochenendzulagen, die auf regelmässiger oder dauerhafter Basis erfolgen, fester Bestandteil des Lohnes sind und daher auch während der Ferien ausbezahlt werden müssen.
Vor Cablecom hat Sunrise bereits im Mai die neue Regelung eingeführt und angekündigt, die Zulagen rückwirkend bis 2001 nachzuzahlen.