ComCom senkt Interkonnektionspreise; Swisscom reicht Beschwerde ein
Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) senkt die Interkonnektionspreise der Swisscom nachträglich für die Jahre 2000 bis 2003 um rund 30 Prozent und bestätigt damit ihren Entscheid vom 6. November 2003 weitgehend. Da Swisscom den Beschluss angefechtet hatte, musste die ComCom aufgrund eines Bundesgerichtsentscheids die Situation neu beurteilen. Sie kam jedoch zum selben Schluss wie im Jahr 2003. Die Swisscom habe von 2000 bis 2003 etwa um 30 Prozent überhöhte Preise verlangt, so das ComCom in einer Pressemitteilung. Die ComCom begründet ihren Entscheid auf den Feststellungen, dass die Tarife nicht auf dem Effizienzverständnis beruht hätten, das den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Zudem wären die Kosten nicht immer verursachergerecht auf die Interkonnektionsdienstleistungen aufgeteilt worden, heisst es weiter. Vorerst gilt die Preisreduktion nur für die beiden Gesuchsteller TDC Switzerland und MCI WorldCom, welche jedoch wiederum dazu verpflichtet sind, die Interkonnektionsdienstleistungen zu denselben Preisen anzubieten. Zukünftig werden auch alle anderen Dienstleister aufgrund des gesetzlichen Diskriminierungsverbots von den Kostensenkungen profitieren, sowie mittelfristig auch die Endkunden so die ComCom weiter. Die kostenorientierten Preise, wie sie für eine marktbeherrschende Anbieterin vorgeschrieben sind, berechnen sich mit der international anerkannten Methode der Long Run Incremental Costs (LRIC). Dies bedeutet, dass die Konkurrenten einer marktbeherrschenden Anbieterin nur jene Kosten zu tragen haben, die effektiv von den beanspruchten Leistungen verursacht werden.
Swisscom wird erneut beim Bundesgericht Beschwerde einreichen, teilt das Unternehmen heute mit. Swisscom ist überzeugt, dass ihre Interkonnektionspreise den rechtlichen Vorgaben entsprechen. Nicht zuletzt, da die Berechnung der Preise auf der gesetzlich vorgeschriebenen Kostenmethode LRIC beruhe. Zudem hätte das Unternehmen die Interkonnektionspreise während der letzten Jahre kontinuierlich gesenkt.
Swisscom wird erneut beim Bundesgericht Beschwerde einreichen, teilt das Unternehmen heute mit. Swisscom ist überzeugt, dass ihre Interkonnektionspreise den rechtlichen Vorgaben entsprechen. Nicht zuletzt, da die Berechnung der Preise auf der gesetzlich vorgeschriebenen Kostenmethode LRIC beruhe. Zudem hätte das Unternehmen die Interkonnektionspreise während der letzten Jahre kontinuierlich gesenkt.
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