Comparis steckt rechtliche Niederlage ein

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Die Zürcher Bezirksanwaltschaft stellt die von Comparis eingeleitete Strafuntersuchung gegen Urs P. Gasche, den ehemaligen Herausgeber des K-Tipp, ein. Comparis.ch hatte Gasche vorgeworfen, mit einem Artikel im K-Tipp gegen das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb verstossen zu haben. Gasche hatte Ende 2000 und im Frühjahr 2001 Artikel publiziert, in denen er Comparis vorwarf, bei den Vergleichen zwischen Kranken- und Autoversicherern längst nicht alle Anbieter zu berücksichtigen. Der Streit mit dem K-Tipp wurde zwar im Sommer 2001 beigelegt, da dieser eine neue publizistische Leitung erhielt, die Klage gegen Urs P. Gasche blieb aber bestehen. Nun kam ein Richter des Zürcher Bezirksgerichts gemäss Sonntagszeitung aber zum Schluss, dass die Firma Comparis mit ihrem Vorgehen, den K-Tipp in publikumswirksamer Weise in der Öffentlichkeit diskreditieren wollte. Die von Gasche geäusserte Kritik sei nicht zu beanstanden. Es besteht die Möglichkeit, die Einstellungsverfügung gerichtlich weiterzuziehen. Gemäss CEO Richard Eisler habe Comparis.ch dafür noch zehn Tage Zeit. Die Wahrscheinlichkeit, dass man den Fall weiterziehe, sei durchaus real.