Contentstreit: APA 1 Pressetext.Austria 0
In einem Rechtsstreit um den Schutz von Urheberrechten im Internet zwischen der österreichischen Nachrichtenagentur APA und dem Internet-Dienste Pressetext.Austria (pte) hat das Handelsgericht Wien eine erste Entscheidung zugunsten der österreichischen Nachrichtenagentur APA getroffen. Die APA hat Pressetext.Austria in einer Einstweiligen Verfügung bezichtigt, in hunderten Fällen nachweislich Meldungen von anderen Agenturen und Medien übernommen zu haben, ohne von diesen die Verwertungsrechte erhalten zu haben. Pressetext.Austria hatte daraufhin mit einer Einstweiligen Verfügung gegen die APA reagiert und ihr Ruf- und Geschäftsschädigung vorgeworfen. Dieser Antrag von Pressetext.Austria wurde vom Handelsgericht Wien mit der folgenden Begründung abgewiesen: Die beklagte Partei (APA) konnte durch die Vorlage von Urkunden die Richtigkeit der Behauptung bescheinigen, dass die klagende Partei (pte) in hunderten Fällen Meldungen anderer Agenturen und Medien übernommen hat, ohne von diesen die Verwertungsrechte erhalten zu haben.
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