Der Bundesrat gesteht Fehler bei der Kommunikation des Swisscom-Entscheids
In einem Schreiben von heute Donnerstag wehrt sich der Bundesrat gegen die Vorwürfe der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates. Dieser hatte dem Bundesrat vorgeworfen, er habe seinen Entscheid zum Verkauf der Swisscom-Aktien unzureichend vorbereitet und auf unzureichende Grundlagen abgestützt. Man habe sich vor der Klausursitzung vom 23. November 2005 acht Mal in anderthalb Jahren mit der Bundesbeteiligung an der Swisscom und deren Auslandinvestitionen befasst, verteidigt sich der Bundesrat.
Zugegeben hat der Bundesrat allerdings, dass "die Kommunikation seines ersten Entscheids zur Swisscom nicht in allen Punkten optimal verlaufen ist." Man habe sich darüber bereits ausgesprochen und Lehren gezogen.
Zudem unterstützt der Bundesrat eine Motion der Geschäftsprüfungskommission, die verlangt, dass klar definiert wird, was die genaue Rolle des Bundes als Besitzer eines Unternehmens ist und was das für die Bundesvertreter in den entsprechenden Verwaltungsräten bedeutet.
Zugegeben hat der Bundesrat allerdings, dass "die Kommunikation seines ersten Entscheids zur Swisscom nicht in allen Punkten optimal verlaufen ist." Man habe sich darüber bereits ausgesprochen und Lehren gezogen.
Zudem unterstützt der Bundesrat eine Motion der Geschäftsprüfungskommission, die verlangt, dass klar definiert wird, was die genaue Rolle des Bundes als Besitzer eines Unternehmens ist und was das für die Bundesvertreter in den entsprechenden Verwaltungsräten bedeutet.
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