Deutsche Telekom verliert im Kampf um letze Meile
Die Deutsche Telekom muss den Mitwettbewerbern auch weiterhin den direkten und entbündelten Zugang zu den Teilnehmeranschlussleitungen gewähren. Das Bundesverwaltungsgericht richtete sich mit diesem heute gefällten Entscheid nach den Urteilen der vorherigen Gerichtsinstanzen Köln und Münster. Die Deutsche Telekom AG wollte die Leitungen nur im Bündel mit zusätzlichen technischen Einrichtungen zur Verfügung stellen. Rainer Lüddemann, Geschäftsführer des Bundesverbandes der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften (BREKO), begrüsst den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes: Endlich besteht Rechtssicherheit in einer zentralen Frage der Marktliberalisierung.
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