Deutschland: Mausklicks sind rechtsverbindlich
Der Deutsche Bundesgerichtshof hat gestern entschieden, dass
Kaufverträge auch bei Internetauktionen zu Stande kommen können. Die für
einen Kaufvertrag notwendigen Erklärungen könnten grundsätzlich auch per
Mausklick rechtsverbindlich abgegeben werden, hiess es in der
Urteilsbegründung. Konkret ging es um die Revision eines Studenten, der
sein per Internetauktion angebotenes Auto nicht liefern wollte, weil er
das Höchstgebot zu niedrig fand. Er hatte argumentiert, bei der
Versteigerung sei gar kein wirksamer Kaufvertrag zu Stande gekommen. Dem
widersprach der Bundesgerichtshof, weil der Student in einer
Willenserklärung vor der Auktion erklärte, er werde das höchste Angebot
annehmen.
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