Deutschland: Mausklicks sind rechtsverbindlich

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Der Deutsche Bundesgerichtshof hat gestern entschieden, dass Kaufverträge auch bei Internetauktionen zu Stande kommen können. Die für einen Kaufvertrag notwendigen Erklärungen könnten grundsätzlich auch per Mausklick rechtsverbindlich abgegeben werden, hiess es in der Urteilsbegründung. Konkret ging es um die Revision eines Studenten, der sein per Internetauktion angebotenes Auto nicht liefern wollte, weil er das Höchstgebot zu niedrig fand. Er hatte argumentiert, bei der Versteigerung sei gar kein wirksamer Kaufvertrag zu Stande gekommen. Dem widersprach der Bundesgerichtshof, weil der Student in einer Willenserklärung vor der Auktion erklärte, er werde das höchste Angebot annehmen.