Die staatliche elektronische Identitätskarte kommt

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Der Bundesrat lässt das Justiz und Polizeidepartement (EJPD) ein Konzept und einen Gesetzesentwurf ausarbeiten, damit der Staat möglichst bald eine elektronische Identitätskarte einführen kann. Die Schweizer Regierung will damit den Übergang zur Informationsgesellschaft fördern, wie es in einer Medienmitteilung heisst. Zudem könnte die eID mithelfen, eine Reihe von vertraulichen und verbindlichen Online-Anwendungen im Bereich E-Government und E-Commerce voranzutreiben. Der Bundesrat hat das EJPD mit den Vorarbeiten für die Einführung der eID-Karte beauftragt. Die staatliche eID-Karte soll als konventionelle und als elektronische Identitätskarte eingesetzt werden können und soll rechtsverbindliches Signieren ermöglichen. Sie soll auch den Ausländerausweis ersetzen. Als Massnahme gegen den Datenmissbrauch ist geplant, dass die staatliche eID-Karte nur dem Zweck der Identifikation dienen soll, und keine weitere Anwendungsdaten wie beispielsweise Gesundheitsdaten auf ihr gespeichert werden sollen. Der genaue Inhalt wird gesetzlich geregelt. Um praktische Erfahrungen zu sammeln, wird der heutige Personalausweis für Mitarbeiter der Bundesverwaltung rasch zu einer elektronischen Identitätskarte mit möglichst den gleichen Eigenschaften ausgebaut, wie für die staatliche eID-Karte vorgesehen ist. Die Departemente Metzler und Villiger konzipieren bis Mitte 2003 vorerst einen bundesinternen Ausweis und bauen bis im Frühjahr 2004 die notwendige Infrastruktur auf. Mehr Informationen zum Thema finden sich in der Netzwoche 26 vom 3. Juli, wo Urs Bürge, Leiter der Fachstelle für Rechtsinformatik und Informatikrecht im Bundesamt für Justiz, in einem Interview über die Chancen und Risiken einer staatlichen Zertifizierungsstelle spricht.