Bundesrat justiert bei der E-ID nach
Die staatliche E-ID startet etwas später als erwartet: Statt im dritten Quartal 2026 soll sie nun voraussichtlich am 1. Dezember 2026 in Betrieb gehen. Bis dahin will der Bund mit zusätzlichen Massnahmen für mehr Akzeptanz sorgen.
An seiner Sitzung vom 25. Februar 2026 hat sich der Bundesrat über den Stand der Dinge zur E-ID informieren lassen. Der elektronische Identitätsnachweis soll voraussichtlich am 1. Dezember 2026 seinen Betrieb aufnehmen - bis anhin war vom dritten Quartal 2026 die Rede. Bis zum Start will der Bund jedoch verschiedene Anpassungen umsetzen. Ziel dieser Änderungen sei es, die Akzeptanz der neuen staatlichen E-ID zu erhöhen, teilt das Eidgenössische Justiz und Polizeidepartement (EJPD) mit. Die Stimmbevölkerung hatte das E-ID-Gesetz im September 2025 nur äusserst knapp angenommen.
Mit den Änderungen will der Bund insbesondere den Datenschutz stärken. Neu dürfen nur noch gesetzlich berechtigte Anbieter die AHV-Nummer der Nutzerinnen und Nutzer abfragen. Unautorisierte Abfragen soll die Swiyu-Wallet automatisch blockieren.
Zudem müssen die Anbieter ihre gewünschten Datenabfragen und deren Zweck vorgängig in einem öffentlich zugänglichen Register des Bundes hinterlegen. Fehlt die Registrierung oder verlangt ein Anbieter mehr Daten als vorgesehen, soll die Wallet die User warnen. Diese können beim Bundesamt für Justiz eine Missbrauchsmeldung einreichen. Im Extremfall kann das Amt einen Anbieter vom E-ID-System ausschliessen.
Bezüglich der technischen Ausgestaltung hält der Bund an einem zentralen Versprechen fest: Die E-ID bleibt laut Mitteilung unverknüpfbar. Das heisst: Jede Person erhält mehrere technisch unterschiedliche Identitäten, die sich nicht miteinander verbinden lassen. Sind die in der Swiyu-Wallet gespeicherten E-IDs aufgebraucht, stellt das System automatisch neue aus. Somit liessen sich einzelne Transaktionen nicht miteinander in Verbindung bringen.
Weiterentwicklungen auf Eis gelegt
Aus Spargründen müsse man hingegen derzeit auf alle geplanten Weiterentwicklungen verzichten, teilt das EJPD weiter mit. Gemeint sind damit insbesondere die Anbindung an internationale E‑ID-Systeme, den Back-up-Service des Bundes und die Ausstellung der E-ID in Drittwallets.
Die vom Parlament beschlossenen Sparmassnahmen für 2026 hätten jedoch keine Auswirkungen auf die Sicherheit der E-ID und der sogenannten E-ID-Vertrauensinfrastruktur, also der Systeme, die Sicherheit und Echtheit gewährleisten sollen. Das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) betreibt diese Vertrauensinfrastruktur an zwei voneinander unabhängigen Standorten des Bundes ("Primus" in Bern und "Campus" in Frauenfeld).
Weitere mögliche Sparmassnahmen könnten ausserdem zur Folge haben, dass dem Bund nicht genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stünden, um zusätzlich zur E-ID weitere digitale Nachweise zu entwickeln. Die Einführung des elektronischen Führerausweises sowie den Betrieb und die Weiterentwicklung des Behördenlogins Agov sollen andere Budgetposten finanzieren.
Übrigens: Welche Herausforderungen seine Behörde bis zum Start der E-ID noch umtreiben, erklärt BIT-Direktor Dirk Lindemann im Interview.
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