Digitale Signatur wird rechtsgültig
Der Bundesrat hat am Mittwoch zwei Gesetzesentwürfe in die Vernehmlassung gegeben welche vorsehen, die elektronische Signatur der Unterschrift gleichzustellen. Damit sollen in Zukunft Verträge auch auf elektronischem Weg geschlossen werden können. Die Kombination eines öffentlichen und eines privaten Schlüssels erlaubt es, die Identität des Absenders eines elektronischen Dokuments eindeutig festzustellen. Die elektronische Signatur muss auf dem Zertifikat einer anerkannten Anbieterin von Zertifizierungsdiensten beruhen. Der Gesetzesentwurf sieht weiter eine Umkehr der Beweislast vor. Der Inhaber eines privaten Schlüssels muss bei Missbrauch beweisen, dass ein privater Schlüssel ohne seinen Willen eingesetzt worden ist und eine elektronisch signierte Willenserklärung nicht von ihm stammt. Der Inhaber des privaten Schlüssels ist somit verpflichtet, den Schlüssel für unbefugte Drittpersonen unzugänglich aufzubewahren.
Martin Schiesser
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