Digitale Signatur wird rechtsgültig
Der Bundesrat hat am Mittwoch zwei Gesetzesentwürfe in die Vernehmlassung gegeben welche vorsehen, die elektronische Signatur der Unterschrift gleichzustellen. Damit sollen in Zukunft Verträge auch auf elektronischem Weg geschlossen werden können. Die Kombination eines öffentlichen und eines privaten Schlüssels erlaubt es, die Identität des Absenders eines elektronischen Dokuments eindeutig festzustellen. Die elektronische Signatur muss auf dem Zertifikat einer anerkannten Anbieterin von Zertifizierungsdiensten beruhen. Der Gesetzesentwurf sieht weiter eine Umkehr der Beweislast vor. Der Inhaber eines privaten Schlüssels muss bei Missbrauch beweisen, dass ein privater Schlüssel ohne seinen Willen eingesetzt worden ist und eine elektronisch signierte Willenserklärung nicht von ihm stammt. Der Inhaber des privaten Schlüssels ist somit verpflichtet, den Schlüssel für unbefugte Drittpersonen unzugänglich aufzubewahren.
Ganz normale tägliche Aktivitäten
Filme vs. Realität
Uhr
HP Solutions Day 2026
Wie KI den Arbeitsplatz von morgen verändert
Uhr
Per 28. September 2026
CISA stellt wöchentliche Schwachstellenübersicht ein
Uhr
Zahlen von IDC
KI-Ausgaben in Europa steigen bis 2030 auf 470 Milliarden US-Dollar
Uhr
Stromversorgung gefährdet
Photovoltaikanlagen der Schweiz stellen systemrelevantes Risiko dar
Uhr
User-Feedback
Schweizer KI Apertus und Protons KI-Assistent Lumo spannen zusammen
Uhr
Technologische Abhängigkeit
KI-Souveränität ist für viele Länder eine Illusion
Uhr
Success Story: BOC | LLB
LLB reduziert Aufwand für Risikoauswertungen um 90 Prozent
Uhr
Omada Fusion Gateways
TP-Link vereint Gateway und Controller in einem Gerät
Uhr
In Bern, Thun und Emmen
Ruag will bis zu 25 IT-Stellen abbauen
Uhr