Durchsuchungsbefehl gegen Kim Dotcom ungültig
Die Durchsuchung von Kim Dotcoms Villa ist wegen Formfehlern als illegal erklärt worden. Der Durchsuchungsbefehl sei ungültig, weil die Straftaten darin ungenügend beschrieben waren.
Der neuseeländische High Court hat die Durchsuchung der Villa von Kim Schmitz alias Kim Dotcom wegen Formfehlern als illegal beurteilt, meldet golem.de. Richterin Helen Winkelman entschied, dass die Durchsuchungsbefehle ungültig waren, weil die angeblich begangenen Straftaten darin ungenügend beschrieben waren. Es seien generelle Durchsuchungsbefehle gewesen, und als solche ungültig.
FBI hat Festplatten illegal geklont
Die Richterin entschied auch, dass das heimliche Klonen der Festplatten ungesetzlich gewesen war. Das FBI hatte die Daten von sieben Festplatten heimlich ohne das Wissen der neuseeländischen Polizei kopiert und in die USA versandt. Nach Meinung der Richterin hätten sämtliche beschlagnahmten Gegenstände in der Obhut und Kontrolle der Polizei bleiben müssen. Sie forderte das FBI auf, die Festplattenkopien freiwillig an Neuseeland zurückzugeben.
Das Urteil ist ein Teilsieg für Schmitz, dessen Anwälte bereits die Rechtmässigkeit der Durchsuchungsbefehle angezweifelt hatten. Die Entscheidung dürfte das Gerichtsverfahren um die Auslieferung Schmitz’ in die USA erheblich schwächen. Erledigt hat sich die Sache damit allerdings nicht. Derzeit prüft ein Bezirksgericht in Virginia den Antrag von Schmitz’ Anwälten, die Klage gegen das Unternehmen Megaupload fallen zu lassen, da es nicht in die amerikanische Zuständigkeit falle.
Auslieferungsverfahren immer noch hängig
Das Auslieferungsverfahren wird zudem nur dann relevant, wenn die Richter den amerikanischen Vorwurf stattgeben, Schmitz’ und seine Kollegen hätten eine kriminelle Vereinigung gegründet. Dies wäre zur Auslieferung nötig, da nach neuseeländischem Recht nur ausgeliefert werden kann, wem ein Strafmass von mindestens fünf Jahren droht. Auf Urheberrechtsverletzungen stehen nur maximal vier Jahre Strafe.
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