Ein Schritt weiter im E-Government: Bundesrat verabschiedet Gesetzesentwurf über die Registerharmoni
Der Bundesrat hat gestern Mittwoch die Botschaft und den Gesetzesentwurf über die Harmonisierung amtlicher Personenregister verabschiedet. Mit der Harmonisierung sollen die Nutzung und der Austausch von Registerdaten zwischen amtlichen Personenregistern des Bundes und der Kantone vereinfacht werden. Davon soll insbesondere das Schweizer E-Government profitieren, in dem Medienbrüche vermieden und Daten standardisiert werden. Zudem sollen die Register auch für die zukünftigen bevölkerungsstatistischen Erhebungen und für die auf das Jahr 2010 angestrebte Modernisierung der Volkszählung genutzt werden können. Die Vorlage beinhaltet die Einrichtung einer neuen Versichertennummer, die die AHV-Nummer ab 2008 ablösen wird, um die bestehenden gesetzlich geregelten Datenkommunikationsprozesse zwischen amtlichen Personenregistern zu vereinfachen und Personen in den bezeichneten Verwaltungsregistern zuverlässig zu identifizieren.
Das Vorhaben der Registerharmonisierung mit der Einführung der Versichertennummer ist ein strategisches und departementsübergreifendes Projekt im E-Government-Portfolio des Bundes. Das Geschäft wurde an das Parlament weitergeleitet.
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