Erste Sunrise-Klage abgewiesen

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Eine der zwei Klagen von Sunrise gegen Swisscom ist bei der Wettbewerbskommission (Weko) abgeblitzt. Dabei ging es darum, dass ADSL-Kunden von Bluewin, dem offiziellen ADSL-Anbieter der Swisscom, eine allfällige Telefon-Preselection aufgeben müssen und somit nicht gleichzeitig Sunrise-Kunden sein können. Die zweite Klage dreht sich um den digitalen Anrufbeantworterdienst: Swisscom-Kunden erkennen bereits anhand des Summtons, ob Nachrichten vorliegen, während die Sunrise-Klientel erst anrufen muss (der Netzticker berichtete). In einem Interview mit der Handelszeitung vom 12.Dezember begründet Weko-Direktor Rolf Dähler die Ablehnung der Klage damit, dass die Swisscom im ADSL-Markt keine beherrschende Stellung einnehme. In der Summtonfrage sind die Untersuchungen der Weko noch nicht abgeschlossen.