Europäischer Gerichtshof verbietet Filesharing-Filter
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat entschieden, dass Internetprovider in der EU nicht dazu verpflichtet werden dürfen Filesharing zu filtern.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass eine präventive Überwachung von Filesharing durch einen Internetprovider nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist. Anbieter dürften nicht gezwungen werden, Datenübertragungen auf rechtswidrige Inhalte hin zu kontrollieren und Filter einzusetzen.
Das Urteil schliesst einen Rechtsstreit zwischen Scarlet, einem Anbieter von Internetzugangsdiensten, und Sabam, einer belgischen Verwertungsgesellschaft ab. Sabam stellte laut dem EuGH 2004 fest, dass Internetnutzer, die Dienste von Scarlet in Anspruch nahmen, zu ihrem Repertoire gehörende Werke über Peer-to-Peer-Netze heruntergeladen haben. Sabam wollte dies verhindern.
Urheberrechtsverletzungen
Auf Antrag der belgischen Verwertungsgesellschaft verpflichtete der Präsident des Tribunal de première instance de Bruxelles (Belgien) Scarlet als Anbieter von Internetzugangsdiensten unter Androhung einer Strafzahlung, diese Urheberrechtsverletzungen abzustellen. Scarlet sollte es ihren Kunden unmöglich machen, Dateien, die ein Werk der Musik aus dem Repertoire von Sabam enthielten, in irgendeiner Form mit Hilfe eines Peer-to-Peer-Programms zu senden oder zu empfangen.
Scarlet rief daraufhin ein Berufungsgericht in Brüssel an und meinte, die Entscheidung sei nicht mit EU-Recht zur Privatsphäre vereinbar. Das Berufungsgericht verwies daraufhin die Frage an den EuGH.
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