Europaparlament will heimliche Cookies verbieten

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Das Europäische Parlament will es den Mitgliedstaaten überlassen zu entscheiden, inwieweit unerbetene E-Mail-Werbung nur nach vorheriger Zustimmung der Empfänger verschickt werden darf. Verboten werden soll lediglich das anonyme Spamming. In der Sitzung vom 13. November entschied sich das Parlament aber dafür, Spamming für Werbung per FAX, SMS oder automatische Anrufe sowie für im Rahmen des Kundenverkehrs gewonnene E-Mail-Adressen zu verbieten. In diesen Fällen soll die vorherige Zustimmung der Betroffenen erforderlich sein. Der Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation befasst sich auch ausführlich mit der Weiterverarbeitung von Daten zu kommerziellen Zwecken und mit Cookies, Web Bugs und Spy Ware. Diese sollen nur noch sehr eingeschränkt verwendet werden dürfen: Die Mitgliedstaaten sollen die Benutzung von Informationen, die auf den Geräten der Benützer gespeichert sind, verbieten, es sei denn, es liege eine ausdrückliche Einwilligung der Benützer vor (Artikel 5, Absatz 2a). Zudem wurde dem Antrag zugestimmt, dass Mitgliedstaaten den Datenschutz einschränken dürfen, wenn dies für die nationale Sicherheit, Verteidigung, öffentliche Sicherheit oder die Prävention beziehunsweise Ermittlungen von Straftaten erforderlich ist. Jede Form der generellen, flächendeckenden elektronischen Überwachung wird verboten. Die Richtlinie soll nach drei Jahren erneut überprüft werden. Der ausführliche Bericht findet sich unter: http://www2.europarl.eu.int/omk/OM-Europarl?PROG=REPORT&L=DE&PUBREF=-//EP//NONSGML+REPORT+A5-2001-0374+0+DOC+PDF+V0//DE&LEVEL=4