Fantastic sucht neuen Käufer

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Wie Fantastic in einer Ad-hoc-Meldung mitteilt, hat das Eidgenössische Amt für das Handelsregister den Eintrag der Kapitalerhöhung beim Handelsregisteramt suspensiv bedingt verweigert. Das Bundesgericht wird in den nächsten Monaten über die definitive Eintragung der Kapitalerhöhungen entscheiden. In diesem Zeitraum können die zwischen dem 3. und 14 Oktober 2005 gezeichneten Aktien von der Gesellschaft nicht ausgeliefert und folglich von den Banken nicht in die Depots eingebucht werden. Die einbezahlten Gelder verbleiben bis zum Entscheid des Bundesgerichtes auf dem Sperrkonto. Gemäss unverbindlicher Auskunft der Bundesgerichtskanzlei werde das Bundesgericht nicht vor Ablauf von drei Monaten (Juni 2006) über die Eintragung der Kapitalerhöhungen entscheiden, so Fantastic.
Um sich in diesem Zeitraum die notwendige Liquidität zu verschaffen, prüft der Fantastic-Verwaltungsrat nun den Verkauf der Assets. Dazu gehören die Patente, die Fantastic-Software, die Marken und weitere Werte.
Im August hatte der deutsche Privatier De Micco die Mehrheit an Fantastic übernommen. Allerdings konnte er die erforderlichen Bar- und Sachwerte für die zweite Kapitalerhöhung nicht einbringen. Was De Micco genau vorhatte, war nicht bekannt. Zu seinen Plänen sagte er im August gegenüber der Netzwoche nur, dass die Patente das einzig wirkliche Asset von Fantastic seien. De Micco verlor seine Rechte aus der Zeichnung der Aktien und seiner geleisteten Sachwerte und es kam zu einem Kaduzierungsverfahren: Dieses sieht vor, dass die ausbleibenden Aktien einem weiteren, meistbietenden Investor angeboten werden können. Dieser war mit einem Angebot von 1'299'970 Franken der ehemalige Hauptaktionär, die deutsche Global Derivative Trading (GDT).