Fortschritt im Streit zwischen der Schweizerischen Post und RPost
RPost hält weiterhin daran fest, dass die Schweizerische Post Patentrechte von RPost verletzt. Dies, obwohl die Basis für die Vorwürfe immer mehr wackelt.
Die Schweizerische Post (kurz: Post) gewinnt im Streit gegen RPost mehr Boden unter den Füssen: Das Patent- und Markenamt der USA, kurz US PTO (United States Patent and Trademark Office) hat das US-Patent von RPost einer sogenannten Reexamination unterzogen, wie die Post in einer Mitteilung schreibt. Im Rahmen dieses Verfahrens sei das Patentamt zum Schluss gekommen, dass die Ansprüche aus dem Patent von RPost wegen fehlender Neuheit nicht schützbar seien.
Antrag um Einschränkung
Der Reexamination liege ein Antrag von RPost bezüglich einer Einschränkung ihres Patents zugrunde. RPost wolle mit der Einschränkung erreichen, zumindest noch einen Teil ihres US-Patentes schützen zu können. Dies als Folge auf einen Rückweisungsentscheid, Final Rejection genannt, vom 10. Januar 2012, so die Post.
Die Post ist der Meinung, dass "RPost beabsichtigte, mit der beantragten Einschränkung die zahlreiche Literatur, die zur fehlenden Neuheit des Patentes führte, umgehen zu können." Aus dieser Fachliteratur gehe hervor, dass die technische Beschreibung des US-Patents von RPost bereits vor dessen Inkraftsetzung der Fachöffentlichkeit bekannt gewesen und das RPost-Patent somit keine Neuheit sei.
Das Patent habe in der Folge so weit eingeschränkt werden können, dass das US PTO anscheinend bereit sei, ein eingeschränktes Patent zu gewähren. Der definitive Entscheid werde aber noch folgen, heisst es weiter.
Keine Verletzung von Patentrechten
"Das US-Patent wurde nunmehr so weit eingeschränkt, dass die Post mehr denn je der Auffassung ist, dass sie mit ihrem Produkt Incamail keine Patentrechte von RPost verletzt", schreibt die Post weiter. RPost habe zwar angekündigt, am Verfahren in Kalifornien, in dem sie eine Verletzung ihrer Patentrechte durch Incamail geltend mache, festhalten zu wollen. Die Post sei aber sicher, dass das eingeschränkte Patent dafür keine Grundlage biete.
Die in der Schweiz hängigen Nichtigkeitsverfahren gegen die Schweizerischen beziehungsweise europäischen Patente von RPost seien davon nicht betroffen und gehen laut der Post "unverändert weiter".
Hintergrund des Streits
Ende Februar hatte RPost eine Niederlassung in Zürich eröffnet. Das US-Unternehmen bietet ihren Kunden eingeschriebene Mails an. Das Prinzip beruht, ähnlich wie beim eingeschriebenen Brief, auf dem Wunsch, eine Bestätigung für den Empfang eines Mails zu erhalten. RPost wirft der Schweizerischen Post vor, mit ihrem Service Incamail Patentrechte von RPost zu verletzten und eröffnete damit einen Rechtsstreit. Die Post hingegen wehrt sich gegen die Vorwürfe und betont, sie verletze mit Incamail keinerlei Patentrechte von RPost, da sie für Incamail eine in Grundzügen bekannte Technologie verwende.

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