Freiburger Weko-Entscheid landet nicht vorm Bundesverwaltungsgericht
Swisscom und Groupe E werden den Entscheid der Eidg. Wettbewerbskommission (Weko) zum Kooperationsprojekt in Freiburg nicht vor dem Bundesverwaltungsgericht anfechten.
Ende April kam die Weko nach monatelanger Prüfung zum Schluss, dass das geplante Gemeinschaftsunternehmen von Groupe E und Swisscom nicht im Rahmen der Zusammenschlusskontrolle geprüft werden könne.
Die beiden Kooperationspartner Groupe E und Swisscom werden den Entscheid der Weko zum Freiburger Glasfasernetz nicht vor das Bundesverwaltungsgericht bringen. Die Weko hat das Gemeinschaftsunternehmen mit ihrem Entscheid grundsätzlich in Frage stellt.
Ein Beschwerdeverfahren würde die damit geschaffene Rechtsunsicherheit in absehbarer Zeit nicht verringern. Entsprechend würden die bereits gefährdeten Erfolgschancen einer Kooperation durch ein solches Verfahren nicht wesentlich verbessert, heisst es in der Medienmitteilung von Swisscom. Groupe E und Swisscom analysieren derzeit, ob und in welcher Form der gemeinsame Ausbau des Glasfasernetzes in Freiburg stattfinden kann.

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