Gericht verbietet Microsoft unwahre Behauptungen über Second-Hand-Software

Uhr | Aktualisiert
von christian.walter@netzwoche.ch
Das Landgericht Hamburg hat eine einstweilige Verfügung gegen Microsoft erlassen. Dies teilte der Gebrauchtsoftwarehändler Usedsoft gestern mit. Microsoft ist es künftig untersagt, irreführende Behauptungen zu einem Urteil des Landgerichts Hamburg zu verbreiten. Genauer darf Microsoft nicht mehr behaupten, das Gericht habe den Handel mit gebrauchter Software für illegal erklärt. Weiterhin ist Microsoft nun die Behauptung verboten, dass das Oberlandgericht (OLG) Hamburg im Februar 2007 das Urteil des LG Hamburg vom Juni 2006 widerrufen habe. Schliesslich wurde den Amerikanern die Aussage verboten, in Folge des OLG-Urteils sei Werbung für gebrauchte Software erlaubt, der Handel damit jedoch nicht. Die aktuelle einstweilige Verfügung ist das neueste Kapital im andauernden Kampf zwischen dem Gebrauchtsoftwarehändler UsedSoft und den Softwareanbietern Microsoft und Oracle.