Gericht verbietet Microsoft unwahre Behauptungen über Second-Hand-Software
Das Landgericht Hamburg hat eine einstweilige Verfügung gegen Microsoft erlassen. Dies teilte der Gebrauchtsoftwarehändler Usedsoft gestern mit.
Microsoft ist es künftig untersagt, irreführende Behauptungen zu einem Urteil des Landgerichts Hamburg zu verbreiten. Genauer darf Microsoft nicht mehr behaupten, das Gericht habe den Handel mit gebrauchter Software für illegal erklärt.
Weiterhin ist Microsoft nun die Behauptung verboten, dass das Oberlandgericht (OLG) Hamburg im Februar 2007 das Urteil des LG Hamburg vom Juni 2006 widerrufen habe. Schliesslich wurde den Amerikanern die Aussage verboten, in Folge des OLG-Urteils sei Werbung für gebrauchte Software erlaubt, der Handel damit jedoch nicht.
Die aktuelle einstweilige Verfügung ist das neueste Kapital im andauernden Kampf zwischen dem Gebrauchtsoftwarehändler UsedSoft und den Softwareanbietern Microsoft und Oracle.
AWS Summit Zürich 2026
Vom antwortenden Assistenten zum handelnden Agenten
Uhr
Amazon Web Services
KI in der Cybersecurity: Verstärkung für Verteidiger im digitalen Zeitalter
Uhr
Global Cyber Conference 2026
Europäische Superkräfte, CISO-Metamorphosen und der Cyber-Weltkrieg
Uhr
Service Management Forum Schweiz 2026
SMFS lädt zur Jahrestagung rund um Service Automation
Uhr
Dossier in Kooperation mit Dukers
Der Angriff, den keine Firewall aufhält
Uhr
Wild Card
Post-Quanten-Security ist in erster Linie ein Inventarproblem
Uhr
Advertorial von MondayCoffee
KI wird zum gnadenlosen Auditor des Digital Workplace
Uhr
Company Profile DeepCloud
Vertrauliche KI: Wie Unternehmen generative KI sicher nutzen können
Uhr
Comparis-Umfrage
Spusu mit neuer Bestnote und iWay bleibt Spitzenreiter bei Kundenzufriedenheit
Uhr
Fachbeitrag von Sopra Steria
Agentic AI: Wie man seine neuen digitalen Mitarbeitenden führt
Uhr