Handelsgericht weist den Antrag von Switch ab
Die Stiftung Switch ist letzte Woche vor dem Handelsgericht Zürich mit ihrem Antrag gescheitert, die Anhörung zur superprovisorischen Verfügung vorzuverschieben, dies berichtet der Branchendienst Inside-IT unter Berufung auf gut informierte Kreise. Das Handelsgericht hatte Switch Ende September auf Begehren einer Providergruppe in einer superprovisorischen Verfügung verboten, die Tochtergesellschaft Switchplus als einzigen Wiederverkaufspartner aufzuführen. Switch habe ihren Antrag zur Vorverschiebung der Anhörung, die am 14. Oktober stattfinden soll, damit begründet, dass der Schaden für Switchplus durch die lange Frist zu gross würde.
Gemäss Inside-IT fand am vergangenen Mittwoch ein kurzfristig von Switch einberufener "runder Tisch" statt, dem die eingeladenen Provider jedoch fern blieben. Der Branchenverband Simsa, der für das Anliegen der Provider eintritt, sei zu dem Treffen nicht eingeladen worden.
BACS warnt
Domains ehemaliger Arztpraxen und Apotheken führen zu dubiosen Verkaufsseiten
Uhr
Advertorial von MondayCoffee
KI wird zum gnadenlosen Auditor des Digital Workplace
Uhr
Bewegtbilder vom Bocken
Das Video zur Netzmedien Sommer Party 2026
Uhr
Blizz
WWZ startet schweizweites Internetangebot
Uhr
Einführung bis Ende 2027 geplant
Kartenzahlung soll bald auch bei Netzausfall möglich sein
Uhr
Über zwei Millionen Nutzerkonten
Behördenlogin Agov gewinnt schweizweit an Popularität
Uhr
Vibe Coding und digitales Vertrauen
Die neue Netzwoche und das Artificial Intelligence Special sind da
Uhr
Owl Kitty mischt "Claws" auf
Von wegen Katzen mögen kein Wasser
Uhr
Advertorial Noser Engineering
Warum erfolgreiche KI-Strategien mit Governance beginnen
Uhr
AWS-Zugangsdaten
Geleakte AWS-Schlüssel gefährden Unternehmenskonten
Uhr