Handelsgericht weist den Antrag von Switch ab
Die Stiftung Switch ist letzte Woche vor dem Handelsgericht Zürich mit ihrem Antrag gescheitert, die Anhörung zur superprovisorischen Verfügung vorzuverschieben, dies berichtet der Branchendienst Inside-IT unter Berufung auf gut informierte Kreise. Das Handelsgericht hatte Switch Ende September auf Begehren einer Providergruppe in einer superprovisorischen Verfügung verboten, die Tochtergesellschaft Switchplus als einzigen Wiederverkaufspartner aufzuführen. Switch habe ihren Antrag zur Vorverschiebung der Anhörung, die am 14. Oktober stattfinden soll, damit begründet, dass der Schaden für Switchplus durch die lange Frist zu gross würde.
Gemäss Inside-IT fand am vergangenen Mittwoch ein kurzfristig von Switch einberufener "runder Tisch" statt, dem die eingeladenen Provider jedoch fern blieben. Der Branchenverband Simsa, der für das Anliegen der Provider eintritt, sei zu dem Treffen nicht eingeladen worden.
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