HEV Schweiz einigt sich mit Swisscom und Kooperationspartner auf Glasfaser-Mustervertrag

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Der Hauseigentümerverband Schweiz und die Swisscom haben sich auf einen Mustervertrag geeinigt, der die Details der Glasfasererschliessung zwischen Hauseigentümern und Netzanbietern beim Glasfaserausbau bis in die Wohnung regelt. Nebst Swisscom verwenden auch Kooperationspartner wie EWB (Bern), EWZ (Zürich), Groupe E (Freiburg), SIG (Genf) und IWB (Basel) den gemeinsamen Vertrag - weitere sollen folgen. Der Mustervertrag regelt sowohl die Gebäudeerschliessung mit Glasfasern als auch die Verkabelung vom Hausanschlusskasten bis in die Wohnungen. Die Glasfaserverkabelung in der Steigzone wird durch Swisscom oder den jeweiligen Kooperationspartner gebaut und finanziert, geht dann aber ins Eigentum des Hausbesitzers über. Die finanzierenden Unternehmen erhalten das alleinige Nutzungsrecht für die Glasfaserinfrastruktur und sind für deren Unterhalt verantwortlich. Das vereinbarte Mehrfasermodell ermögliche den Wettbewerb beim schnellen Glasfasernetz und verhindere gleichzeitig eine unerwünschte parallele Steigzonenerschliessung, so der Hauseigentümerverband. Der Mustervertrag kommt bei bestehenden Bauten zur Anwendung, die noch nicht mit Glasfaser erschlossen sind. Neubauten sind hingegen ausgeschlossen.
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