Interkonnektion: Swisscom siegt vor Bundesgericht

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Die Swisscom muss die Preise für Mietleitungen und Übertragungsmedien nicht senken. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Zur Erinnerung: Im Herbst 2000 erliess das ComCom nach einer Klage der Commcare AG eine Verfügung, wonach die Mietleitungen der Swisscom den Interkonnektionbestimmungen unterstehen. Danach hätte die Swisscom ihren Konkurrenten ihr Netz zu kostenorientierten Preisen überlassen müssen. Dies hätte bedeutet, dass sie die Preise für Mietleitungen je nach Gebiet zwischen 14 und 63 Prozent hätte senken müssen. Der Sieg von Swisscom über Commcare hat noch einen zweiten Aspekt. Commcare hatte nämlich gefordert, dass auch die Übertragungsmedien dem Interkonnektionsbestimmungen unterstellt werden. Diese Forderung konnte sich ebenfalls nicht durchsetzen. Das Bundesgericht vertritt den Standpunkt, dass Entscheide zu den Interkonnektionsbestimmungen Sache der Politik sei und spielt damit einen eleganten Querpass an Parlament und Bundesrat, die sich früher oder später zur weiterhin ungelösten Problematik rund um die Monopolstellung der Swisscom äussern müssen.