Kein Switch-Gewinn fürs Bakom
Bakom verliert vor Bundesverwaltungsgericht. Zwei Millionen Franken Überschuss bleiben bei Switch.
Das Bakom hat vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen Switch verloren. Im Streit des Bundesamtes gegen die Domain-Registrierungsstelle ging es um eine Verfügung, wonach der Überschuss aus der Domain-Namen-Registrierungstätigkeit von Switch ans Bakom hätte ausgezahlt werden müssen. Das hatte das Bundesamt in einer Verfügung verlangt, gegen die Switch sich vor Gericht wehrte. Am 1. Dezember entschied nun das Bundesverwaltungsgericht für Switch. Überschüsse müssen gemäss der "Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich AEFV" zur Senkung der Preise des Diensteangebots verwendet werden.
Thomas Brunner, Geschäftsführer von Switch, möchte, wie er in einer Medienmitteilung schreibt, "dass die Domain-Namen-Halter voraussichtlich vom Überschuss profitieren können". Diese hätten mit ihren Abonnementszahlungen den Überschuss verursacht. Es sei nur fair, wenn er ihnen zu Gute komme. Im aktuellen Verfahren geht es konkret um einen Überschuss von zwei Millionen Franken, über dessen Verwendung das Bakom bestimmen wollte.
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