Link-Urteil: Freispruch für Ex-ETH-Professor bestätigt
Das Zürcher Obergericht hat den Freispruch des Bezirksgerichts Zürich für den ehemaligen ETH-Assistenzprofessor Thomas Stricker vom 10. September 2002 bestätigt. Nach Ansicht des Gerichts habe Stricker nicht gegen das Antirassismusgesetz verstossen und auch keine entsprechende Propaganda betrieben, sondern sich von den entsprechenden Sites eindeutig distanziert. Dafür kritisierte das Obergericht die Anklage: Diese habe einen höchst ungeeigneten Fall ausgesucht, um ein Exempel gegen rechtsradikale Umtriebe im Internet zu statuieren. Stricker war im Frühjahr 2000 angeklagt worden, weil er seine Website mit einer antirassistischen Site verlinkt hatte, die über dort platzierte Links auf Websites mit rassistischem Inhalt führte. Stricker war damals vom Zürcher Bezirksgericht unter anderem deshalb freigesprochen worden, weil es nicht zumutbar sei, alle auf fremden Websites aufgeführten weiterführenden Links zu überprüfen. Zudem lägen keinerlei Hinweise vor, dass der Angeklagte rassistisches Gedankengut teile und sich den Inhalt der entsprechenden Sites zu eigen mache. Stricker ging es bei seiner Verlinkung vor allem um den wissenschaftlichen Diskurs zum Thema Zensur im Internet. Der Verteidiger des inzwischen arbeitslosen Professors forderte eine Genugtuung von 60'000 Franken und 200'000 Franken Schadenersatz.
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