Megaupload-Gründer darf Geheimdienst verklagen
Kim Dotcom darf den neuseeländischen Geheimdienst wegen illegaler Überwachung verklagen. Dies könnte dem Gründer von Megaupload in seinem Kampf gegen eine Auslieferung an die USA helfen.
Kim Dotcom, Gründer der Plattform Megaupload, ist ein erneuter Sieg gegen die Behörden gelungen. Der neuseeländische Geheimdienst muss die Unterlagen zur illegalen Überwachung von Dotcom und zu der Razzia in dessen Haus herausrücken. Dies hat der Oberste Gerichtshof Neuseelands angeordnet. Zudem sprach das Gericht Dotcom das Recht zu, von der Regierung Schadenersatz für die illegalen Aktionen des Geheimdienstes zu verlangen.
Die Unterlagen könnten Kim Dotcom in seinem Kampf gegen eine Auslieferung an die USA unterstützen. Im Juni erklärte der Oberste Gerichtshof den im Januar ausgestellten Durchsuchungsbefehl für ungültig. Daraufhin wurde im Juli die Anhörung zur Auslieferung Dotcoms an die USA auf Juli 2013 verschoben, bis die Legalität der beschlagnahmten Beweise geklärt ist.
Cyberkriminelle setzen auf gekaufte Insider
"Time"-Magazin zeigt KI-Bots unsichtbare Werbung
US-Gericht verurteilt Meta zu Millionenstrafe
Kein Schaf und keine Pflanze
OpenAI verschärft Sicherheitsanforderungen für neues KI-Modell
Aity erhält einen neuen CEO
Mit Daten und Digitalisierung gegen Diabetes
Update: Anthropic sucht Ingenieure für eigene Chips
Swisscom reorganisiert Schweizer Geschäftsführung und sucht neuen B2B-Chef