Megaupload-Gründer darf Geheimdienst verklagen
Kim Dotcom darf den neuseeländischen Geheimdienst wegen illegaler Überwachung verklagen. Dies könnte dem Gründer von Megaupload in seinem Kampf gegen eine Auslieferung an die USA helfen.
Kim Dotcom, Gründer der Plattform Megaupload, ist ein erneuter Sieg gegen die Behörden gelungen. Der neuseeländische Geheimdienst muss die Unterlagen zur illegalen Überwachung von Dotcom und zu der Razzia in dessen Haus herausrücken. Dies hat der Oberste Gerichtshof Neuseelands angeordnet. Zudem sprach das Gericht Dotcom das Recht zu, von der Regierung Schadenersatz für die illegalen Aktionen des Geheimdienstes zu verlangen.
Die Unterlagen könnten Kim Dotcom in seinem Kampf gegen eine Auslieferung an die USA unterstützen. Im Juni erklärte der Oberste Gerichtshof den im Januar ausgestellten Durchsuchungsbefehl für ungültig. Daraufhin wurde im Juli die Anhörung zur Auslieferung Dotcoms an die USA auf Juli 2013 verschoben, bis die Legalität der beschlagnahmten Beweise geklärt ist.

Oracle ernennt neue Co-CEOs

Datensicherheit durch Cloud Computing – ein neues Paradigma für den öffentlichen Sektor

Fire Digital lanciert KI-Assistenten für den B2B-Vertrieb

Omada Central: Die zentrale Cloud-Plattform für Netzwerk- und Videosicherheitsmanagement

Qualitätsfaktoren und die Grenzen von "Explainable AI"

"Medizin wird präziser, kein Zusammenhang bleibt unentdeckt"

Cyberkriminelle bieten Live-Deepfakes zu Spottpreisen an

Update: Supply-Chain-Angriff über Salesloft Drift könnte Hunderte Firmen betreffen

Eine Schnittstelle zur Zukunft: Centris vernetzt das digitale Gesundheitswesen
