Megaupload-Gründer darf Geheimdienst verklagen
Kim Dotcom darf den neuseeländischen Geheimdienst wegen illegaler Überwachung verklagen. Dies könnte dem Gründer von Megaupload in seinem Kampf gegen eine Auslieferung an die USA helfen.
Kim Dotcom, Gründer der Plattform Megaupload, ist ein erneuter Sieg gegen die Behörden gelungen. Der neuseeländische Geheimdienst muss die Unterlagen zur illegalen Überwachung von Dotcom und zu der Razzia in dessen Haus herausrücken. Dies hat der Oberste Gerichtshof Neuseelands angeordnet. Zudem sprach das Gericht Dotcom das Recht zu, von der Regierung Schadenersatz für die illegalen Aktionen des Geheimdienstes zu verlangen.
Die Unterlagen könnten Kim Dotcom in seinem Kampf gegen eine Auslieferung an die USA unterstützen. Im Juni erklärte der Oberste Gerichtshof den im Januar ausgestellten Durchsuchungsbefehl für ungültig. Daraufhin wurde im Juli die Anhörung zur Auslieferung Dotcoms an die USA auf Juli 2013 verschoben, bis die Legalität der beschlagnahmten Beweise geklärt ist.
Insolvenzen in der IT-Branche steigen 2025 um 73 Prozent
Update: Bytedance besiegelt Tiktok-Abspaltung in den USA
Update: Swisscom verabschiedet sich vom 3G-Netz
Herrchen und Frauchen sind nicht eingeladen
Gespenstische Cyberkriminelle kapern Whatsapp-Accounts
OST lanciert neue Bachelorvertiefung AI Augmentation
Universität Genf löst Informatikzentrum auf und schafft KI-Plattform
Die Redaktion macht Winterpause
Update: Bund schliesst Einführung von Microsoft 365 ab