Microsoft verteidigt sich vor Europäischem Gericht

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Gestern begann vor dem Europäischen Gericht Erster Instanz der erste Tag der Anhörung von Microsoft. Microsoft hatte gegen das im März 2004 gefällte Urteil der EU-Kommission, dass mit dem Einbau des Media Players in sein Betriebssystem gegen das europäische Kartellrecht verstossen werde, Berufung eingelegt.
Microsoft argumentierte gestern, dass der Wettbewerb für den Media Player wegen der schnellen Erfolge von iTunes und des Flash Media Players von Macromedia stark zugenommen habe. Im Durchschnitt sei die Zahl der vom Verbraucher genutzten Media Player von 2,1 im Jahr 2004 auf 2,6 im Jahr 2006 gestiegen. Daneben hätten auch die grossen PC-Hersteller die Anzahl der Media Player erhöht, die sie auf ihre Computer für den europäischen Markt vorinstallieren, nämlich von durchschnittlich 1,4 Media Playern pro Computer im Jahr 2004 auf 3,2 Media Player im Jahr 2006.
Weil die EU-Kommission in ihrem Urteil Microsoft auch dazu zwang, ihre Schnittstellen offen zu legen, geht es für die Redmonder in dem Prozess auf um die grundsätzliche Frage, ob erfolgreiche innovative Unternehmen ihre Technologien und ihr geistiges Eigentum gegenüber Wettbewerbern offen legen müssen. Solche Entscheide könnten sich auf die Anreize für Innovationen in Europa auswirken, droht Microsoft.
Die Anhörung dauert noch bis Freitag, das endgültige Urteil wird aber voraussichtlich erst 2007 veröffentlicht. Theoretisch ist eine weitere Berufung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) möglich.