MWST-Rechnungen elektronisch übermitteln

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Das Eidg. Finanzdepartement (EFD) hat auf die steigende Nachfrage nach Möglichkeiten, die Erhebung der Mehrwertsteuer in die elektronische Rechnungsstellung mit einzubeziehen, reagiert und eine entsprechende Verordnung erlassen. Die Verordnung über elektronisch übermittelte Daten und Informationen (EIDI-V) regelt die gesetzgeberischen Anforderungen an die papierlose Übermittlung und Aufbewahrung von relevanten Daten für die Erhebung der Mehrwertsteuer. Die EIDI-V tritt bereits auf den 1. März 2002 in Kraft. Bestimmungen sind bewusst EU-kompatibel gehalten, damit Schweizer Firmen mit Geschäftsverbindungen im EU-Raum keine Nachteile erwachsen. So sind beispielsweise Authentizität und Integrität von elektronisch übermittelten Rechnungen in den EU-Mitgliedstaaten mittels elektronischer Signatur sicherzustellen. In Deutschland ist die mit einer digitalen Signatur versehene elektronische Rechnungsübermittlung seit dem 1. Januar 2002 möglich.