Neue Grundversorgungskonzession ausgeschrieben
Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) hat das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) beauftragt, das Ausschreibungsverfahren für eine landesweite Grundversorgungskonzession im Fernmeldebereich durchzuführen. Die Konzessionsdauer wurde von der ComCom auf 5 Jahre ab 1. Januar 2003 festgelegt. Die ComCom vergibt die Konzession bis spätestens Ende Juni 2002. Die Bewerber haben bis am 1. März 2002 Zeit, ihr Bewerbungsdossier beim BAKOM einzureichen. Gemäss den Übergangsbestimmungen des Fernmeldegesetzes, das am 1. Januar 1998 in Kraft trat, hat Swisscom noch bis 1. Januar 2003 die flächendeckende Grundversorgung sicherzustellen.
Grundsätzlich, so ComCom, wird die Grundversorgungskonzession jenem Bewerber erteilt, der die Entscheidungskriterien am besten erfüllt und zugleich keinen Investitionsbeitrag verlangt. Man muss kein Hellseher sein, um zu erraten, wer diese Bedingungen am besten erfüllen kann. Alles andere als eine wohl kampflose Vergabe an die Swisscom wäre eine Sensation. Swissocm hat allerdings in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass die Grundversorgung auf der letzten Meile unter den jetzigen Bedingungen wegen der tiefen Preisobergrenze für Telefonanschlüsse nicht kostendeckend betrieben werden könne. Fulvio Caccia, Präsident der ComCom, meinte gegenüber Reuters, er erwarte nicht, dass in den nächsten fünf Jahren eine Entbündelung der letzten Meile geben werde.
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