RPost schiesst weiter gegen die Schweizerische Post
R-Post hat gestern mitgeteilt, die Patentklage gegen die Schweizerische Post fallen zu lassen. Über die Gründe des Rückzuges scheint aber keine Einigkeit zu herrschen.
RPost lässt die Patentklage gegen die Schweizerische Post anscheinend fallen. Dies hat das Unternehmen gestern schriftlich mitgeteilt. Das US-amerikanische Unternehmen hat erst kürzlich den Markteintritt in die Schweiz bekannt gegeben und will sich mit seinem Service für eingeschriebene E-Mails gegen die Konkurrenz durchsetzen. Zu dieser Konkurrenz gehört auch die Schweizerische Post mit ihrem Service Incamail.
"Wir haben unsere Klage fallen lassen, weil die Schweizerische Post ihren Incamail E-Mail-Dienst geändert hat", wird RPost-CEO Zafar Khan in der Mitteilung zitiert. "Diese rechtlichen Schritte wurden von uns unternommen, weil Incamail behauptete, dass ihr Service die Zustellung von E-Mails belegte. Da dies unsere europäischen Patente verletzen würde, ersuchten wir das Schweizerische Gericht dieser Patentverletzung einen Riegel zu schieben. Als Reaktion darauf stellte die Schweizerische Post den "Zugestellt"-Status ihrer Quittungen ein und verzichtete auf die Behauptung, dass der Incamail-Dienst Versandbestätigungen ausstelle. Damit kann Incamail nun all jene nicht mehr zufriedenstellend bedienen, die einen Beleg dafür benötigen, wer wem was wann per E-Mail geschickt hat."
Empfangsquittungen bleiben bestehen
Das sind harsche Worte gegen die Schweizerische Post. Oliver Flüeler, Pressesprecher der Post, versichert, dass die Schweizerische Post in Zusammenhang mit Incamail "selbstverständlich weiterhin Empfangsquittungen abgibt", das bleibe unverändert. "Es bestand auch nie einen Grund, in diesem Punkt etwas zu ändern." So seien die Kunden und Kundinnen von den Gerichtsverfahren in keiner Weise betroffen. "Sie können Incamail weiter uneingeschränkt nutzen", so Flüeler.
Aber was verbirgt sich dann hinter der Aussage von RPost, sie habe die Schweizerische Post in die Knie gezwungen und ziehe deswegen ihre Klage zurück? "Wir nehmen zur Kenntnis, dass RPost das beim Zürcher Handelsgericht hängige Gesuch um vorsorgliche Massnahmen gegen das Produkt Incamail zurückgezogen hat", so Flüeler. Der Entscheid komme für die Post nicht überraschend.
Klagen abgewiesen
Flüeler vermutet hinter dem jüngsten Gebaren von RPost andere Gründe: Er verweist auf ein Gutachten des Handelsgerichts Zürich vom vergangenen Dezember. Dieses komme zum Schluss, dass die von RPost aus deren Patenten geltend gemachten Ansprüche wegen fehlender Neuheit nicht schützbar sind. Einen ähnlichen Bescheid gebe es im Verfahren in den USA: Das US-Patent and Trade Mark Office sei in erster Instanz im Januar zum Schluss gekommen, dass sämtliche Ansprüche aus dem US-Patent von RPost wegen fehlender Neuheit nicht schützbar seien. Gestützt darauf hat gemäss Flüeler der Richter im kalifornischen Verfahren eine Einstellung des Prozesses bis Ende April verfügt.
Diese beiden Entscheide untermauerten die Position der Schweizerischen Post, "wonach wir mit Incamail 3.0 einerseits auf einem der Post gehörenden Patent und andererseits auf einer in ihren Grundzügen bekannten Technologie operieren und damit auch keine Patentrechte verletzen", so Flüeler.
Wie geht es nun weiter? Nach dem Rückzug des Gesuches von RPost beim Handelsgericht Zürich gelte es nun abzuwarten, wie das Bundesspatengericht in St. Gallen über die Nichtigkeitsklagen der Schweizerischen Post entscheide. Diese war sozusagen die Gegenreaktion der Schweizerischen Post auf die Patentklage von RPost.

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