SAP beugt sich Preisüberwacher
Der Preisüberwacher hat gesprochen: Schweizer Kunden des Software-Herstellers SAP müssen nicht mehr die umstrittenen Lizenzpreise bezahlen. Kunden können nun auch Wartungsverträge aufkündigen.
Der deutsche Spezialist für Business Software SAP hatte seine Schweizer Lizenzpreise vierteljährlich den Wechselkursveränderungen angepasst. Die Kurschwankungen wirkten sich auch auf die Wartungsgebühren aus, da diese einem fixen Prozentsatz der Lizenzgebühren entsprechen.
Der Preisüberwacher monierte deshalb, dass durch die starke Abschwächung des Euros SAPs Bestandskunden, die ihre Software noch zum höheren Eurokurs gekauft hatten, nach dem Kurssturz höhere Wartungsgebühren bezahlen mussten als jene, die ihre Software nach dem Kurssturz kauften.
Wie der Preisüberwacher mitteilt, passte SAP in einem ersten Schritt, in der sogenannten "Policy for Cloud and On Premise" (CT-Policy), von sich aus die Preise an. Danach können Kunden Lizenzen teilweise stilllegen. Was konkret heisst: Kunden können Wartungsverträge aufkündigen, ohne neue Software kaufen zu müssen.
Der Preisüberwacher ging aber noch weiter und einigte sich mit SAP Schweiz auf eine Gesamtlösung die vier Punkte umfasst:
- Verzicht auf die Anwendung der "+5% Pflegeerhöhungsklausel", sofern anwendbar, insbesondere bei allen Schweizer SAP Bestandeskunden und SAP Partnern mit SAP Bestandeskunden.
- Verzicht für 2014 und 2015 auf eine Erhöhung des Prozentsatzes für die Pflegegebühren (Standard- und Enterprise Support) insbesondere für alle Schweizer SAP Bestandeskunden und SAP Partner mit SAP Bestandeskunden.
- Die Teilkündigung gemäss der CT-Policy ist auch auf Bestandeskunden anwendbar. SAP verpflichtet sich für 2014 und 2015, die aktuelle CT-Policy nicht zu Ungunsten der Schweizer SAP Bestandeskunden und Partner mit SAP Bestandeskunden abzuändern. Die CT-Policy bildet insofern einen Bestandteil der einvernehmlichen Regelung.
- SAP verpflichtet sich, den Inhalt der Massnahmen 1 und 2 ihren Schweizer Kunden und Partnern im Rahmen der jährlichen Kundenschreiben im Jahr 2013, 2014 (Massnahme 1 und 2) und 2015 (Massnahme 1) mitzuteilen und ihre Schweizer Kunden auf der Website der SAP auf die CT-Policy hinzuweisen.
Die Vereinbarung gilt bis am 31.12.2016 und kann hier im Detail eingesehen werden.

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