Schweiz ergreift Initiative gegen illegalen Online-Arzneihandel

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Die Schweiz hat an der Tagung der Betäubungsmittelkommission der UNO zusammen mit den USA einen Resolutionsentwurf eingereicht. Dieser soll den illegalen Internethandel mit Arzneimitteln bekämpfen, die Betäubungsmittel oder sogenannte psychotrope Stoffe enthalten. Mit der Resolution werden alle Länder aufgefordert, das internationale Verbot des grenzüberschreitenden Internethandels mit diesen Stoffen in der nationalen Gesetzgebung umzusetzen und die weltweite Lieferung von solchen Arzneimitteln an Privatpersonen zu untersagen. Bereits die heute gültigen Bestimmungen der entsprechenden UNO-Konventionen halten fest, dass es für den grenzüberschreitenden Handel mit diesen Stoffen in jedem Einzelfall eine staatliche Bewilligung braucht. Während die meisten Staaten diese Regelung für die Produzenten dieser Arzneimittel und die Grosshändler eingeführt hätten, überwachten die Arzneimittelbehörden vieler Länder den Handel auf der Ebene der Privaten nicht, schreiben das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic und das Bundesamt für Gesundheit in einer gemeinsamen Erklärung. In der Schweiz wird gemäss heutiger Gesetzgebung der Empfänger solcher Arzneisendungen verzeigt, falls diese am Zoll entdeckt werden. Pakistan ist wichtigstes Herkunftsland der beschlagnahmten illegalen Sendungen.