Steuerungsausschuss E-Government Schweiz

Schweizer E-Government-Aktionsplan 2013 steht fest

Uhr | Aktualisiert

Der Steuerungsausschuss E-Government Schweiz hat diese Woche den Aktionsplan 2013 verabschiedet und sechs neue Projekte in den Katalog priorisierter Vorhaben aufgenommen.

Der Steuerungsausschuss E-Government Schweiz hat diese Woche den grössten Teil der Mittel aus dem gemeinsam von Bund und Kantonen finanzierten Fonds von insgesamt 2,4 Millionen Franken für 2013 und damit den Aktionsplan 2013 freigegeben. Damit werden auch nächstes Jahr diejenigen Vorhaben priorisiert unterstützt, die entscheidende Grundlagen und Impulse zur Umsetzung der E-Government-Strategie Schweiz liefern und beschleunigt werden sollen.

Dazu gehören laut einer Mitteilung des Eidgenössischen Finanzdepartements Vorhaben, die kundenorientierte Leistungen elektronisch umsetzen, wie die Beantragung einer Baubewilligung, die Meldung von Adressänderungen sowie Vote éléctronique. Ebenfalls finanzielle Unterstützung erhalten der "Dienst für die Identifikation und Berechtigungsverwaltung (IAM)" und "eCH Prozessaustauschplattform für Kantone und Gemeinden" als Basisinfrastrukturen.

Zudem hat der Steuerungsausschuss sechs neue Vorhaben in den Katalog der priorisierten Vorhaben aufgenommen.

  • Eine nationale Organisationsstruktur, die für die Bereitstellung, die Finanzierung und den Betrieb von behördenübergreifenden E-Government-Infrastrukturen und -Diensten zuständig sein wird.
  • Ein Internetportal, das Auslandschweizern ermöglicht, konsularische Geschäfte rasch und papierlos abzuwickeln.
  • Ein Parameterportal, um von einander abhängende Daten im Bereich Verbraucherschutz (gesetzliche Höchstwerte, Zulassungsentscheide, Zulassungsgesuche, etc.) automatisiert zusammenzuführen.
  • Ein System zur durchgängig elektronischen Abwicklung des gesamten Genehmigungsprozesses bei Überflügen und Landungen ausländischer Staatsflugzeuge.
  • Die Umsetzung der Cloud-Computing-Strategie Schweiz 2012 bis 2020: Ziele sind die Minimierung der Risiken bei der Verwendung von Cloud-Services in den Behörden, die Vermeidung von uneinheitlichen Vorgaben und ein aufeinander abgestimmtes Vorgehen.
  • Die Schaffung und Einführung einer einheitlichen elektronischen Identität, die sowohl in der Schweiz als auch im EU-Raum für den elektronischen Geschäftsverkehr von privaten und juristischen Personen sowie den Behörden ohne Einschränkungen anerkannt wird.

Weiter hat der Steuerungsausschuss zwei bisherige priorisierte Vorhaben für abgeschlossen erklärt:

  • Rechtsgrundlagen: Im Rahmen dieses Projekts wurden der Rechtsetzungsbedarf im Bereich E-Government identifiziert und entsprechende Massnahmen eingeleitet.
  • Durchgängige Netzwerkinfrastruktur für alle Verwaltungsebenen: Eine gemeinsam von Bund und Kantonen betriebene und genutzte Netzwerkinfrastruktur, die laufend ausgebaut und weiterentwickelt wird.