Streit der Schweizer Freizeitportale um die Marke „Ausflugsziele“
Die Opag Online Promotion AG hat im Streit um die Marke „Ausflugsziele“ Klage auf Löschung der Marke eingereicht. Dies meldet Opag heute. Das Vaduzer Unternehmen ist Betreiber verschiedener Webportale wie etwa der Reise- und Tourismuswebsites Topin.travel und Ausflugstipps.ch. Die Topin-Domains erreichten gemäss Net-Metrix-Audit im Januar 2009 1,7 Millionen Visits. Im Februar 2008 wechselte Opag den Domainnamen auf Ausflugsziele.travel, um damit den ganzen deutschsprachigen Raum abdecken zu können. Der Begriff „Ausflugsziele“ werde in Google zehnmal häufiger gesucht als „Ausflugstipps“, begründet Opag-Geschäftsführer Jörg Eugster den Wechsel.
Auf den Domainwechsel habe darauf der Inhaber der Domain Ausflugsziele.ch mit einer Abmahnung reagiert. Beim Besitzer dieser Domain handelt es sich um H+M Media in Zürich. Die Kollektivgesellschaft der beiden Gesellschafter Yvonne Heiniger und Adnan Marasligil betreibt unter dieser Domain ein Ausflugs- und Freizeitportal, das gemäss Net-Metrix-Audit im Januar 2009 rund 47'000 Besucher anzog. H+M Media meldete den Begriff Mitte Februar beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) als geschützte Wortmarke an - und erhielt diese zugesprochen: Am 28. Oktober 2008 erfolgte der Eintrag ins Markenregister.
Für Opag-Geschäftsführer Jörg Eugster ist das unverständlich: Der Begriff „Ausflugsziele“ sei ein beschreibender Begriff und somit von allen Organisationen frei einsetzbar, hält er fest. Mit der Klage will Opag nun die Löschung der Marke erreichen. Die Vaduzer verfügen ihrerseits seit August über die Marke Topin-Ausflugsziele.
Beim IGE wollte man auf Anfrage des Netztickers nicht genau auf den konkreten Fall eingehen. Es sei Sache der Gerichte, im Streitfall über die Rechtmässigkeit einer Marke zu entscheiden, erklärte Stefan Fraefel, stellvertretender Leiter der Markenabteilung beim IGE. Er wies allerdings darauf hin, dass die Marke „Ausflugsziele“ nur im Zusammenhang mit gewissen Dienstleistungen eingetragen wurde. Die Eintragung beschränkt sich im Wesentlichen auf Werbe- und Marketingdienstleistungen für Dritte. Im Zusammenhang mit anderen Dienstleistungen habe man die Eintragung abgelehnt, so Fraefel.
H+M Media lehnte auf Anfrage des Netztickers mit Hinweis auf das laufende Verfahren jede Stellungnahme ab.
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