Streit um das neue Beschaffungsgesetz: Der Swico sendet eine Delegation zum BBL
Der schweizerische Wirtschaftsverband der Informations-, Kommunikations- und Organisationstechnik Swico bereitet eine Delegation zum Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) vor. Sie soll mit der Gegenpartei die Differenzen bezüglich der Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) erörtern. Gemäss Swico-Präsident Andreas Knöpfli stehe schon ein Termin „Anfang Frühling“ für die Gespräche fest. Der Delegation werden neben den Juristen des Swico auch Vertreter des Verbandes der Schweizer Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie Swissmem angehören.
Mitte November beendete das BBL die Vernehmlassung zur Totalrevision des BöB, mit der der Gesetzes- und Verordnungsdschungel des helvetischen Beschaffungswesens gelichtet werden soll. Der Swico bemängelt, elementare Anliegen des Verbandes seien in den Vorentwurf nicht aufgenommen worden. Der wichtigste Kritikpunkt betrifft die Verwendung allgemeiner Geschäftsbedingungen als Eignungskriterien: Viele Beschaffungsstellen des Bundes würden eine vorbehaltslose Zustimmung zu ihren AGB zu einer Bedingung für die Aufnahme in den Beschaffungsprozess machen. Dort sei meist die Möglichkeit einer Rückabwicklung des Geschäfts bei Problemen während der gesamten Vertragsdauer – also auch während der Wartungsphase - vorgesehen. Diese Bestimmung, so argumentiert der Swico, sei aber vor allem für Unternehmen inakzeptabel, die verpflichtet sind, nach den Richtlinien der amerikanischen Börsenaufsicht (GAAP) abzurechnen, da sie es den GAAP-verpflichteten Anbietern verunmöglicht, die Einnahmen nach Projektabschluss auszuweisen. Sie müssten immer damit rechnen, dass der ursprüngliche Deal rückgängig gemacht wird. Hier vermisst der Swico eine klare Aussage, dass AGB als Eignungskriterien unzulässig sind.
Angesichts der noch zu lösenden Probleme und Einsprachen scheint ein Inkrafttreten des neuen Gesetzes wie ursprünglich vorgesehen auf Januar 2010 kaum denkbar. Nach der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen ist mit einer Überweisung der Botschaft an das Parlament frühestens in der Herbstsession 2009 zu rechnen. Realistischer dürfte wohl die Wintersession sein. Damit könnte das Gesetz frühestens im Herbst 2010 in Kraft treten.
Mehr zur Totalrevision des Bundesgesetzes des öffentlichen Beschaffungswesens und den Reaktionen in der ICT-Branche lesen Sie in der Netzwoche Nr. 3 vom nächsten Mittwoch.
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