Superprovisorische Massnahmen gegen Moneyhouse.ch
Itonex aus Rotkreuz spürt den Gegenwind vom Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten Hanspeter Thür.
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Thür hat beim Bundesverwaltungsgericht superprovisorische Massnahmen gegen Moneyhouse.ch erwirkt: Itonex aus Rotkreuz ist es untersagt worden, die Personensuche der Website weiter anzubieten.
Moneyhouse.ch veröffentliche seit einigen Wochen unentgeldlich und ohne Erlaubnis der Betroffenen Privatadressen - selbst dann, wenn Adressdaten eigentlich gesperrt worden seien. Dies habe zu Beschwerden beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten geführt. Auf die Forderung, die Personensuche bis spätestens gestern Mittag vom Netz zu nehmen, reagierte Itonex laut der Medienmitteilung nicht.
Danach habe Thür beim Bundesverwaltungsgericht eine superprovisorische Verfügung erwirkt. Diese verpflichte Itonex, die Personensuche bis nächsten Montag vom Netz zu nehmen, so die Aargauer Zeitung. Zudem müsse das Unternehmen die Betreiber von Internetsuchmaschinen anweisen, gespeicherte Adressdaten unverzüglich aus ihrem Cache zu löschen.
Moneyhouse.ch werde nun im Rahmen einer Sachverhaltsabklärung genauer unter die Lupe genommen, schreibt der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte in seiner Medienmitteilung.
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