Swisscom zu teilweisem Unbundling verpflichtet

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Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) macht einen ersten Schritt in Richtung Entbündelung der Teilnehmeranschlussleitungen und hat vorsorgliche Massnahmen angeordnet. Das Unbundling ist höchstwahrscheinlich als Anwendungsfall der Interkonnektion zu betrachten, begründete ComCom heute in einer Medienmitteilung. Bei allen drei Formen der Entbündelung würde nämlich in den Ortszentralen die Anschlussleitung der Swisscom mit einer Fernmeldeanlage einer alternativen Anbieterin verbunden. Weiter sei die ComCom, gestützt auf ein Gutachten der Wettbewerbskommission (WEKO) vom Februar dieses Jahres, zum Schluss gekommen, dass die Swisscom im gesamten Anschlussbereich marktbeherrschend sei, da zum flächendeckenden Anschlussnetz der Swisscom zur Zeit keine genügenden Alternativen existierten. Mit dem Entscheid der ComCom werde die Swisscom verpflichtet, der Gesuchstellerin diAx ein Angebot für xDSL-Dienste in der Zugangsform Bitstream Access und in vier Bandbreiten zu unterbreiten. Aus Gründen der Verhältnismässigkeit sehe die ComCom im Rahmen der vorsorglichen Massnahmen davon ab, die beiden andern Unbundlingarten Shared Line Access und Full Access schon am Markt einführen zu lassen. Die Swisscom werde jedoch verpflichtet, in Zusammenarbeit mit diAx auch für diese beiden Zugangsformen wenigstens ein Standardangebot auszuarbeiten. Swisscom ihrerseits hat bereits angekündigt, gegen die vorsorglichen Massnahmen der ComCom beim Bundesgereicht Beschwerde einzureichen. Der Eingriff verzerre den Wettbewerb und benachteilige Swisscom einseitig. Gerade im Breitbandbereich intensiviere sich der Wettbewerb laufend: Neben Swisscom seien auch Kabelnetzbetreiber, WLL-Konzessionäre und bald auch UMTS-Anbieter aktiv auf dem Markt. Der von der ComCom verfügte Eingriff in diesen Markt reduziere die Investitionsanreize sowol für Wettbewerber wie auch für Swisscom und verzögere dadurch die Infrastruktur-Innovationen in der Schweiz.