SWITCH gibt gesperrte Domain-Namen frei

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Die Domain-Registrierungsstelle für .ch und .li SWITCH gibt Domain-Namen frei, die bisher nicht registriert werden konnten. In den ersten Jahren ihrer Tätigkeit hatte SWITCH geschmacklose, ehrverletzende oder rechtswidrige Domain-Namen abgelehnt und in einer Sperrliste eingetragen. Erneute Anträge für diese Domain-Namen wurden automatisch abgelehnt. Durch den sprunghaften Anstieg der Registrierungen war eine Prüfung der zur Registration beantragten Domain-Namen nicht mehr möglich, weshalb die Sperrliste nicht mehr erweitert wurde. Aufgrund der veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen wurde die Sperrliste nach in Kraft treten der aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) am 1. März 2003 überprüft. Diese Überprüfung hat laut einer Medienmitteilung von SWITCH ergeben, dass für die Mehrheit der bisher in der Sperrliste geführten Domain-Namen kein Verweigerungsgrund mehr besteht. Diese Domain-Namen können ab sofort nach dem Prinzip first come, first served registriert werden. SWITCH publiziert die betreffenden Domain-Namen nicht. Marco dAlessandro von SWITCH betonte gegenüber dem NetzwocheTicker, dass SWITCH nicht mehr verpflichtet sei, die Domain-Namen zu überprüfen. In den AGB von SWITCH und den technischen und administrativen Vorschriften über die Zuteilung und Verwaltung von Domain-Namen des Bakom heisst es allerdings, dass die Registrierung eines Domain-Namens weiterhin verweigert werden kann, wenn die offensichtliche Gefahr besteht, dass sich SWITCH wegen der Registrierung des Domain-Namens selber rechtlich verantwortlich machen könnte. In diesen Fällen erfolgt die Verweigerung in Absprache mit dem Bakom.