Telekommunikation: Schutz für Konsumenten wird verstärkt
Der Bundesrat hat heute die Anpassung der Ausführungsverordnungen zum Fernmeldegesetz (FMG) verabschiedet. Diese Änderungen bewirken unter anderem, dass die Konsumentinnen und Konsumenten besser geschützt und informiert werden, wenn sie ihr Mobiltelefon im Ausland verwenden oder Mehrwertdienste konsumieren.
Mit den Änderungen in der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) müssen dem Kunden, der sein Mobiltelefon im Ausland verwendet (internationales Roaming), ab 1. Juli 2010 die maximal anfallenden Kosten eines Anrufs mitgeteilt werden, zum Beispiel per SMS. Mit dieser Neuerung nähert sich die Schweiz den 2008 und 2009 von der Europäischen Union getroffenen Massnahmen an. Ausserdem muss künftig bei jeder Rechnungsstellung oder - für Prepaid-Lösungen - bei jedem Aufladen auf die Existenz der Schlichtungsstelle Telekommunikation (ombudscom) hingewiesen werden.
Die Änderungen der FDV haben auch Änderungen der Preisbekanntgabeverordnung (PBV) zur Folge: Abonniert ein Kunde Mehrwertdienste, die ihm per SMS oder MMS übermittelt werden, muss er alle Informationen zum Abonnement auf sein Mobiltelefon erhalten und von diesem Gerät aus bestätigen, dass er das Angebot annimmt. So wird es nicht mehr möglich sein, ein solches Abonnement zum Beispiel im Internet abzuschliessen.
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